28.08.2018 - 8.4 Abwägungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB über d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschlussvorschlag:

1.Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rudolf-Tarnow-Straße" hat die               Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage)               abgewogen:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

-Stadtwerke Hagenow GmbH

-Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und               Katastrophenschutz M-V

-Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

-Vodafone Kabel Deutschland GmbH

-Landkreis Ludwigslust-Parchim

-Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

-Forstamt Radelübbe

-WEMAG AG

-Telekom Technik GmbH

-Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

-Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD 67 Immissionsschutz/Abfall

-Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

-Bürger 1

-Bürger 2

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

-keine

d) beteiligte Behörden und sonstige TÖB´S und Nachbargemeinden, die keine

    Hinweise und Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben, werden zur

    Kenntnis genommen:

-50Hertz Transmission GmbH

-GDMcom

-Straßenbauamt Schwerin

-Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem Ergebnis               der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage