23.10.2018 - 7.6 Abschnittsbildung gemäß § 8 Absatz 4 Kommunalab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Di., 23.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Bernd Bochardt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bochardt erläutert nochmals die Abschnittbildung und verliest den Auszug aus einem aktuellen Urteil.
Herr Schlüter äußert dazu, dass in § 7 des KAG M-V steht, dass die Abschnittbildung eine – kann – Bestimmung ist.
Herr Bochardt: Die Rechtsprechung ist zu beachten. Wird keine Abschnittsbildung beschlossen, ist die Erhebung von Beiträgen für die Maßnahme erst nach endgültiger Abrechnung möglich, d. h. die sachliche Beitragspflicht ist entstanden.
Herr Wrankmore stellt in den Raum: Warum muss ich etwas beschließen, was ohnehin vom Gesetzgeber vorgegeben ist?
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, die Straßenausbaubeiträge für die Poststraße in Hagenow in den Abschnitten:
1. Abschnitt- Ende Sanierungsgebiet bis Kreuzung Poststraße/ Hagenstraße
2. Abschnitt- Kreuzung Poststraße /Hagenstraße bis Kreuzung Poststraße/
Parkstraße
im Sinne von § 8 Abs. 4 KAG M-V abzurechnen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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