03.11.2015 - 4.3 Beschluss über die 1. Änderungssatzung zur Gebü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gründe für die Steigerung der Entgelte im Kita-Bereich:

- Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst TVÖD in den letzten 2 Jahren und zusätzlich die

  Tarifabschlüsse für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, die rückwirkend zum

1.              Juli 2015 in Kraft treten. Gesetzlich sind damit die Leitungen, aber auch die Erzieher in

höheren Entgeltgruppen zu vergüten.

- in der Kinderunfallversicherung hat sich im vergangenen Verhandlungszeitraum eine

        Verdopplung der gesetzlichen Beiträge von 40 € auf 80 € pro Kind und Jahr ergeben

 

Frau Heimke erläutert, dass der Landkreis Ludwigslust-Parchim zusätzlich die Krippenkinder mit U3-Mittel (GT=100 € / TZ=60 € / HT=40 €) und die Vorschulkindern mit U7-Mittel                             (GT=80 € / TZ=48 € / HT=32 €) fördert.

 

Frau Mau erkundigt sich nach der Höhe der Gemeindeanteile für Hagenower Kinder, die in anderen Einrichtungen betreut werden. Dieser beträgt dann ab 01.01.2016 ebenfalls 50 % für Eltern und 50 % Stadt Hagenow.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Gebührensatzung der Stadt Hagenow für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=28&TOLFDNR=332&selfaction=print