29.11.2018 - 8 Abschnittsbildung gemäß § 8 Absatz 4 Kommunalab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Bernd Bochardt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtvertretervorsteherin Frau Dr. Meier geht zunächst nochmals auf den § 24 „Mitwirkungsverbote“ der Kommunalverfassung des Landes M-V sowie auf den § 20 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ein und erläutert diese.
Herr Baalhorn und Herr Jessel zeigen ein Mitwirkungsverbot gemäß § 24 der Kommunalverfassung M-V an und nehmen im Zuschauerbereich Platz.
Beratungsfolge aus den vorberatenden Gremien:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr 28.08.2018:
6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen
Hauptausschuss 03.09.2018:
-Beschlussvorlage wurde zurückgestellt
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr 23.10.2018:
5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
Hauptausschuss 19.11.2018:
5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
Herr Schlink erklärt, sich nicht zweifelsfrei sicher zu sein, ob für ihn ein Mitwirkungsverbot vorliegt oder nicht.
Daraufhin weist Fachbereichsleiter Herr Hofmann noch einmal ausführlich auf die Regelungen im § 24 KV und im § 20 VwVfG M-V hin. Wer annehmen muss, nach Abs. 1 von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, habe den Ausschließungsgrund unaufgefordert der Stadtvertretervorsteherin anzuzeigen. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheide in Zweifelsfällen die Stadtvertretung in nichtöffentlicher Sitzung nach Anhörung des Betroffenen unter Ausschluss seiner Person.
Auch Herr Schlink zeigt ein Mitwirkungsverbot gemäß § 24 der Kommunalverfassung M-V an und nimmt im Zuschauerbereich Platz.
Frau Lagemann bittet die Stadtvertretervorsteherin zu prüfen, ob Frau Benzien (Schwester von Herrn Baalhorn) auch unter das Mitwirkungsverbot fallen könnte. Diese Prüfung müsse vorgenommen werden, um nicht Gefahr zu laufen, einen unwirksamen Beschluss zu haben.
Frau Benzien teilt mit, dass sie sich im Vorfeld rechtsanwaltlich beraten lassen hat. Eine Unmittelbarkeit sei in dem Moment gegeben, wenn ihr persönlich finanziell Vor- oder Nachteile daraus entstehen. Dies sei nicht gegeben, weil es sich um eine Abschnittsbildung handelt und nicht um eine Kostenerstellung. Daher treffe für sie das Mitwirkungsverbot nicht zu. Sollte dennoch ein Mitwirkungsverbot für sie ausgesprochen werden, müssten Beschlüsse - ein Jahr rückwirkend – auf ihre Gültigkeit geprüft werden.
In einem Statement namens ihrer Fraktion bringt Frau Benzien zum Ausdruck, dass sich die CDU-Fraktion der Stadt Hagenow eindeutig gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausspricht. Schon im Juni dieses Jahres habe ihre Fraktion eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung der Stadt Hagenow über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eingebracht. Im Ergebnis der Diskussion zeigte sich ein klares Votum aller Stadtvertreter für die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. Zudem sei der Bürgermeister beauftragt worden, mit den Vertretern des Landes Gespräche zu führen. Einen Ausschluss ihrer Person müsse sie letztendlich hinnehmen, werde dann aber namens der CDU-Fraktion Anträge stellen müssen, um weitere Beschlüsse zu prüfen.
Für die Fraktion DIE LINKE gibt Herr Opitz ein Statement ab. Seine Ausführungen beziehen sich auf das noch geltende Landesrecht (Kommunalabgabengesetz M-V) und die demzufolge noch zu erhebenden Straßenausbaubeiträge, um Schaden von der Kommune abzuwenden. Die CDU und die SPD seien in der Regierung des Landes und hätten schon längst handeln können. Das haben sie nicht getan. Auch die Fraktion DIE LINKE sei gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, die momentane Rechtslage sei jedoch einzuhalten.
Stadtvertretervorsteherin Frau Dr. Meier stellt die Nichtöffentlichkeit her, die Bürgerinnen und Bürger verlassen um 18:50 Uhr den Sitzungssaal.
In einem kurzen Statement weist Frau Lagemann nochmals auf die klare Rechtslage hin, auf das noch geltende Kommunalabgabengesetz M-V.
Frau Benzien hat den Sitzungssaal verlassen (gem. § 24 Abs. 3).
Dass Frau Benzien zu diesem TOP im Hauptausschuss auch abgestimmt hat, erwähnt Herr Jensen. Er möchte wissen, wie wir da jetzt verfahren wollen.
Herr Speßhardt bringt nochmals den Hinweis von Frau Benzien in Erinnerung, dass es sich bei dem Beschluss lediglich um eine Abschnittsbildung handelt, nicht um eine Kostenaufstellung und sich Frau Benzien bei dieser Abschnittsbildung nicht befangen fühlt.
Dass es sich bei den Ausschüssen um empfehlende Ausschüsse handelt, gibt Fachbereichsleiter Herr Hofmann zu verstehen.
Es folgt die Abstimmung, in der entschieden wird, ob ein Ausschließungsgrund für Frau Benzien vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen
Damit liegt ein Mitwirkungsverbot für Frau Benzien vor. Sie begibt sich in den Zuschauerbereich.
Ein Mitwirkungsverbot haben auch Frau Schulz und Herr Antonioli gem. § 24 KV M-V angezeigt.
Stadtvertretervorsteherin Frau Dr. Meier stellt die Öffentlichkeit wieder her, die Bürgerinnen und Bürger nehmen im Sitzungssaal Platz.
Herr Schlüter wiederholt seine Anmerkungen, die er schon im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr getätigt hat. Die grundsätzliche Position der CDU-Fraktion sei bereits von Frau Benzien dargelegt worden. Dass das KAG M-V zum 01.01.2020 geändert wird, sei unstrittig. Was mit den gegenwärtigen Maßnahmen passiert, die noch nicht beschieden sind, stehe nicht fest. Übergangslösungen sollen inzwischen verhandelt werden. Zu dieser Übergangslösung gebe es jedoch noch keine Aussagen / Entscheidungen. Ein Versenden der Bescheide an die Anlieger nach dem jetzigen KAG würde kaum ein Bürger verstehen, da vielleicht schon in wenigen Wochen eine neue Rechtslage vorliegt. U.U. müssten diese Bescheide dann geändert oder wieder zurückgenommen werden. Auch habe er schon mehrfach die Frage gestellt, auf welcher Grundlage Abschnitte gebildet werden müssen. Darauf habe er bisher keine Antwort erhalten. Er könne sich nicht daran erinnern, eine Beschlussvorlage zur Abschnittsbildung in den Gremien beraten zu haben.
Fachbereichsleiter Herr Wiese verweist auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Schwerin aus dem Jahr 2003 und zitiert diesen auszugsweise wie folgt:
„Sofern sich eine beitragspflichtige Maßnahme nicht auf die gesamte Länge und auf alle Teile einer Anlage erstreckt, besteht auf eine derartige Maßnahme nur dann die sachliche Beitragspflicht, wenn auch Beschlüsse zur Abschnittsbildung und zur Kostenspaltung vorliegen.“
Ergänzend dazu teilt Fachbereichsleiter Herr Hofmann mit, dass die Poststraße zum Teil im Sanierungsgebiet liegt, diese Grundstücke nach Baugesetzbuch abgerechnet werden, nach sogenannten Ausgleichsbeträgen. Daher mache sich eine Abschnittsbildung vom Gesetz her erforderlich.
Frau Lagemann nimmt erneut Bezug auf den Presseartikel in der SVZ zur angekündigten Neuregelung des KAG M-V ab 01.01.2020 und betont, dass wir jetzt keine unklare Rechtslage haben.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, die Straßenausbaubeiträge für die Poststraße in Hagenow in den Abschnitten:
1. Abschnitt- Ende Sanierungsgebiet bis Kreuzung Poststraße/ Hagenstraße
2. Abschnitt- Kreuzung Poststraße /Hagenstraße bis Kreuzung Poststraße/
Parkstraße
im Sinne von § 8 Abs. 4 KAG M-V abzurechnen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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