29.11.2018 - 14 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsergebnis aus den vorberatenden Gremien:

Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr 23.10.2018:

8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

Hauptausschuss 19.11.2018:

8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

 

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Beschlussvorschlag:

1.Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5; bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und der dazugehörige Begründung werden               gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind               der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1               BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.             

2. Der Plangeltungsbereich befindet sich im Ortsteil Scharbow, östlich der Dorfstraße und wird wie folgt begrenzt:

im Norden:durch einen vorhandenen Graben (Vorflut),

im Osten:durch Flächen für die Landwirtschaft,

im Süden:durch einen unbefestigten Weg, 

im Westen:durch die Dorfstraße.

3. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

4.Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

5.Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

6.In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den               Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Hagenow deren Inhalt               nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des               Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

22

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage