26.01.2016 - 8.2 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiese erläutert, dass die Erarbeitung dieser Beschlussvorlage die Folge aus dem Eigentümergespräch ist, da die jetzige Bebauung nicht dem rechtskräftigen Bebauungsplan entspricht.

Frau Schwarz, Architektin in der Bürogemeinschaft Stadt und Landschaftsplanung Schwerin ergänzt, dass nach Abstimmung mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim ein neuer Bebauungsplan für den Bereich Autohaus Prox & Walter aufzustellen ist, da bereits Flächen über den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 4 hinaus genutzt werden. Der neue B-Plan Nr. 4.1 ersetzt für diesen Bereich den B-Plan Nr. 4. Für die angrenzenden Flächen gelten weiterhin die Festsetzungen des B-Planes Nr. 4. Der B-Plan Nr. 4.1 ist im normalen Verfahren zu erstellen, also mit Umweltbericht, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Die abgeholzten Waldflächen sind auszugleichen.

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Beschlussvorschlag:

 

1.Für das Gebiet „Gewerbegebiet Sudenhof - Autohaus Prox & Walter", zwischen der B               321 und der Sudenhofer Straße wird ein Bebauungsplan nach dem Baugesetzbuch               (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.               2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S.               1722), aufgestellt.

 

2.Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden nachfolgende Ziele verfolgt:

- Sicherung der bestehenden gewerblichen Nutzungen

- Erweiterungen für zukünftige Anforderungen von gewerblichen Nutzungen

- Neuordnung der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen

 

3.Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich gemäß der Hauptsatzung der               Stadt Hagenow bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=30&TOLFDNR=583&selfaction=print