28.06.2018 - 5.1 "Das Dienstleistungsangebot der Handwerkskammer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Do., 28.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Schlink dankt Herrn Dobbertin als stellv. Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Schwerin für die Bereitschaft den Ausschuss über die aktuellen Aufgaben der Kammer zu informieren. Für die Ausschussmitglieder und die Verwaltung ist es in Gesprächen mit Unternehmen und Gewerbetreibenden wichtig Kenntnisse über das Leistungsprofil der Kammer zu haben, um ggfs. Empfehlungen aussprechen zu können.
Herr Dobbertin führt aus, dass aus Sicht der Kammer sich das Problem der fehlenden Fachkräfte in den nächsten Jahren eher noch verstärken wird. Aktuell werden im Kammerbezirk noch 1.800 Lehrlinge von ehemals 6.000 pro Jahr ausgebildet. Bei den Meisterabschlüssen sieht es ähnlich aus. Hier sind es 80 von ehemals 600.
Im Folgenden erläutert er an Hand des Organigramms der Handwerkskammer Schwerin deren Aufgaben und Strategien für das Handwerk unter Berücksichtigung des aktuellen Arbeitsmarktes. Aktuell werden noch 42 Handwerksberufe als Meisterberufe geführt. Andere Berufe, wie z.B. Fliesenleger wurden von der „Meisterbindung“ befreit. Hier steigt die Verantwortung des Verbrauchers sich über die fachlichen Qualitäten seines Auftragnehmers vorher zu informieren.
In den Handwerksberufen sieht es die Kammer als ihren Auftrag an, die Meisterbetriebe bei der Ausbildung ihrer Gesellen so zu unterstützen, dass diese „marktgängige“ Kenntnisse besitzen, um sich auch bei anderen Handwerksbetrieben zu bewerben. Aus diesem Grund unterhält die Kammer ein modernes Bildungszentrum.
Entscheidendes Bindeglied zu den Mitgliedsbetrieben ist die Abteilung Betriebsberatung. Hier kann die Kammer zu einem geförderten Stundensatz bis zur Ausschöpfung der De-minimis Regel von 200 T€ innerhalb von drei Jahren pro Handwerksunternehmen beratend tätig werden.
Auf Grund der fehlenden Fachkräfte und er zunehmenden Alterung der Inhaber geht die Kammer davon aus, in den nächsten 20 Jahren bis zu 40% der Betriebe zu verlieren. Die Bereitschaft im Rahmen einer Übernahme aus dem Mitarbeiterbestand ist gering. Deshalb hat sich die Kammer auch gegen eine zusätzliche Existenzgründerförderung ausgesprochen. Sie hält den Weg, dass aufgabewillige Handwerksbetriebe von anderen bestehenden Unternehmen aufgekauft werden und so die Kapazitäten am Markt erhalten bleiben, für erfolgsträchtiger. So unterstützt die Kammer zu Zeit eine Reihe von Betrieben bei der Unternehmensbewertung. Durch die gute konjunkturelle Lage fällt diese aktuell relativ hoch aus, das wiederum stellt die Käufer und aber auch die Verkäufer, wenn mehrere Erbberechtigte vorhanden sind vor Probleme, da die notwenige Liquidität zur Befriedigung der Ansprüche oft nicht gegeben ist. Hier sind dann zusammen mit den Steuerberatern kreative Lösungen gefragt.
Herr Schlink weist auf das Meister Bafög hin, womit ja die Meisterausbildung gefördert und damit die rechtlichen Voraussetzungen für Betriebsübernahmen im Handwerk geschaffen werden.
Herr Dobbertin sieht Unterschiede zwischen einer unternehmerischen Qualifikation und rein rechtlichen Erfüllungstatbeständen.
Es schließt sich eine Diskussion über erfolgreiche unternehmerische Strategien im Handwerk an. Herr Dobbertin berichtet über Erfolgsbeispiele aus seiner Beratungstätigkeit, die alle auf der Wiederbelebung des individuellen nicht beliebig reproduzierbareren handwerklichen Könnens beruhen. Damit solche Leistungen für den Kunden bezahlbar bleiben, müssen die Betriebe ihre Prozesse optimieren. Dabei können auch digitale Lösungen zum Beispiel bei der Auftragsbearbeitung und Zeiterfassung helfen. Für innovative Lösungen gibt es bis zu 50% staatliche Förderung.
Zur Betriebsberatung gehört auch die IT- technische Unterstützung, damit die Betriebe zum Beispiel rechtliche Aspekte bei der Darstellung des Unternehmens im Internet berücksichtigen oder eine Suchmaschienenoptimierung für ihre Internetseite vornehmen.
Anschließend geht Herr Dobbertin auf die Erwachsenenqualifizierung ein, die ein wesentlicher Bestandteil der Fortbildung ist, um neue Techniken und Verfahren aber auch sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen zu vermitteln. Unvermindert wird die kaufmännische Weiterbildung nachgefragt. Vorteil im Handwerk ist, dass sowohl die Meisterprüfung als auch der Betriebswirt des Handwerks inhaltlich bundesweit einheitlich geregelt ist.
Abschließend erläutert Herr Dobbertin den Aufbau der Handwerkskammer bestehend aus Vollversammlung, Vorstand und Präsidium in denen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten sind.
Herr Schlink bedankt sich für die Ausführungen, welche wertvolle Informationen enthielten, um in den Gesprächen mit den Betrieben vor Ort sachdienliche Hinweise geben zu können.
Herr Dobbertin bedankt sich ebenfalls und bringt den Wunsch zum Ausdruck, dass die Handwerkskammer den Dialog noch mit viel mehr Wirtschaftsförderungen führen möchte.