16.04.2018 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnung...

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Wortprotokoll

 

Stadtvertretervorsteherin Frau Dr. Meier begrüßt die Damen und Herren Stadtvertreter, die Ortsteilvertreterin aus Viez, den Bürgermeister, die Vertreter der Verwaltung, die rgerinnen und Bürger sowie den Vertreter der Presse.

Frau Dr. Meier stellt die Beschlussfähigkeit und die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung fest. Von 25 Stadtvertretern sind 21 Stadtvertreter anwesend, vier Stadtvertreter sind entschuldigt.

Mit dem Hinweis auf den § 1 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Hagenow zeigt Frau Lagemann an, dass zum Tagesordnungspunkt 5 „Grundsatzentscheidung Projekt Europaschule“ weder in der Einladung noch in der Beschlussvorlage selbst die Dringlichkeit begründet ist, die der genannte § 1 Abs. 2 Satz 2 vorsieht. Laut Kommunalverfassung M-V, § 29 Abs. 3, seien die Ladungsfristen für ordentliche und für Dringlichkeitssitzungen in der Geschäftsordnung zu regeln. Unter Einhaltung der Ladungsfristen sollen die Beschlussvorlagen der Verwaltung übersandt werden. Die SPD- Fraktion sehe sich außerstande, heute über den Tagesordnungspunkt 5 zu entscheiden. Es gehe hier um ca. 14,0 Mio. € und darin seien die Kosten für die Sporthalle noch nicht enthalten. Einen entsprechenden Antrag werde sie im Namen ihrer Fraktion unter TOP 2 stellen.

rgermeister Herr Möller begründet die Dringlichkeit des Tagesordnungspunktes 5 und verweist dabei auf folgende Terminkette:

03.01.2018Erster gemeinsamer Termin mit dem Bildungsministerium, dem Finanzministerium und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim.              In diesem Gespräch ging es erstmalig darum, die Europaschule als eine Schule mit spezifischer Kompetenz in einem Förderprogramm zu berücksichtigen.

30.01.2018Ein Vororttermin mit Vertretern des Bildungsministeriums sowie des Finanzministeriums und dem BBL M-V fand in der Europaschule statt. Offerte des Finanzministeriums, dass die Stadt Hagenow mit der Europaschule als Schule mit spezifischer Kompetenz Berücksichtigung im Sonderprogramm finden kann. Als Basis sollte die interne fachliche Ermittlung (Kostengegenüberstellung) der baufachlichen Prüfstelle des Landes, des Betriebes für Bau und Liegenschaften (BBL), dienen.

31.01.2018Überlieferung aller vorhandener Unterlagen zum Objekt von der Stadt Hagenow an den BBL.

01.02.2018Information über die Fördermöglichkeit im nichtöffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung gegeben.

22.03.2018Auf Anfrage im nichtöffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung über das Ermittlungsergebnis des BBL M-V informiert.

26.03.2018Anruf von Frau Haferkamp, Bildungsministerium. Sie teilte mit, dass die Europaschule Hagenow für die Förderung vorgesehen ist. Bis zum 31.03.2018 war die Grundsatzentscheidung der Stadt zur Sanierung oder zum Neubau dem Ministerium mitzuteilen. Der Neubau würde über ein anderes Förderprogramm abgewickelt werden (KommInvest II), die Förderquote ist aber zur Sanierung identisch. Danach hat die Stadt Hagenow ein Schreiben an das Energieministerium verfasst, welches für die Gesamtabwicklung dieser Vorhaben verantwortlich sein wird. Das Bildungsministerium ist für die Inklusionsbelange zuständig.

28.03.2018An das Bildungsministerium erging ein Schreiben, mit dem Inhalt, dass, vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtvertretung auf der Sitzung am 16.04.2018, grundsätzlich ein Neubau der Schule favorisiert wird.

 

Ende der Ausführungen

 

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