29.05.2018 - 10 Beschluss über die Aufstellung der 4. Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Wiese erläutert einleitend die Notwendigkeit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.                                                                     Frau Schwarz, Architektin, ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass sich insbesondere aus der Berücksichtigung der laufenden Bebauungsplanverfahren die Änderung erforderlich macht.                                                                 Aus der 4. Änderung des B-Planes Nr. 2 Rudolf-Tarnow-Straße erfolgt auf der nördlichen Seite die Änderung einer gemischten Baufläche in ein Sondergebiet Einzelhandel (geplant ALDI). Auf der südlichen Seite werden die Sportanlagen des Hagenower Turnvereins als Gemeinbedarfsfläche für Sportanlagen dargestellt. Bisher waren diese noch Bestandteil des Sondergebietes Einzelhandel, resultierend aus der damaligen Baumarktnutzung. Entsprechend des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 5 Wohnbebauung in Scharbow, Dorfstraße 55 ist die Fläche als Wohnbaufläche darzustellen (jetzige Darstellung noch Außenbereich). Im Geltungsbereich des B-Planes 4.1 Sudenhofer Straße ist ein Biotop beseitigt worden, dass gestrichen wird. Der Ersatz erfolgt außerhalb des Stadtgebietes von Hagenow. Zudem sollen im Bereich der Zufahrt zur Berufsschule an der Bahnhofstraße vier Wohngrundstücke entstehen. Die Darstellung der Fläche wird von Gemeinbedarfsfläche Schule/Sport in Wohnbaufläche geändert. In der Ortslage Zapel wird die Wohnbauflächenausweisung auf der östlichen Seite der Baumstraße in der Grundstückstiefe an den Bestand angepasst.

 

Reduzieren

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.r folgende Flächen beschließt die Stadtvertretung der Stadt Hagenow nach § 2 Abs. 1               BauGB die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. 

-Fläche nördlich der Rudolf-Tarnow-Straße - Änderung von gemischter Baufläche in                                           Sondergebiet Einzelhandel

-Fläche südlich der Rudolf-Tarnow-Straße - Änderung von Sondergebiet Einzelhandel in                             Fläche für den Gemeinbedarf (sportliche Anlagen)

- Ausweisung einer Wohnbaufläche auf der süstlichen Seite der Bahnhofstraße im                                           Bereich Zufahrt Berufsschule

-Ausweisung einer kleinen Wohnbaufläche am nördlichen Ende der Ortslage Scharbow

-Prüfung der Einbeziehung der rückwärtigen Nebennutzungen in die Wohnbauflächen in                             der Ortslage Zapel

 

2.Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Vorentwurf der               Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (siehe               Anlage).

 

3.Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow beschließt, dass zur Darlegung und Erörterung der               allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige               Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen               von einem Monat durchgeführt wird. In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit               gegeben, sich zu der Planung zu äern. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der               berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB               durchgeführt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden               zur Abgabe einer Stellungnahme - auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der               Umweltprüfung- aufgefordert.

4.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt               Hagenow öffentlich bekanntzumachen

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=317&TOLFDNR=3317&selfaction=print