29.05.2018 - 10 Beschluss über die Aufstellung der 4. Änderung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Di., 29.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wiese erläutert einleitend die Notwendigkeit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. Frau Schwarz, Architektin, ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass sich insbesondere aus der Berücksichtigung der laufenden Bebauungsplanverfahren die Änderung erforderlich macht. Aus der 4. Änderung des B-Planes Nr. 2 „Rudolf-Tarnow-Straße“ erfolgt auf der nördlichen Seite die Änderung einer gemischten Baufläche in ein Sondergebiet „Einzelhandel“ (geplant ALDI). Auf der südlichen Seite werden die Sportanlagen des Hagenower Turnvereins als Gemeinbedarfsfläche für Sportanlagen dargestellt. Bisher waren diese noch Bestandteil des Sondergebietes „Einzelhandel“, resultierend aus der damaligen Baumarktnutzung. Entsprechend des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 5 „Wohnbebauung in Scharbow, Dorfstraße 55“ ist die Fläche als Wohnbaufläche darzustellen (jetzige Darstellung noch Außenbereich). Im Geltungsbereich des B-Planes 4.1 „Sudenhofer Straße“ ist ein Biotop beseitigt worden, dass gestrichen wird. Der Ersatz erfolgt außerhalb des Stadtgebietes von Hagenow. Zudem sollen im Bereich der Zufahrt zur Berufsschule an der Bahnhofstraße vier Wohngrundstücke entstehen. Die Darstellung der Fläche wird von Gemeinbedarfsfläche Schule/Sport in Wohnbaufläche geändert. In der Ortslage Zapel wird die Wohnbauflächenausweisung auf der östlichen Seite der Baumstraße in der Grundstückstiefe an den Bestand angepasst.
Beschlussvorschlag:
1.Für folgende Flächen beschließt die Stadtvertretung der Stadt Hagenow nach § 2 Abs. 1 BauGB die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.
-Fläche nördlich der Rudolf-Tarnow-Straße - Änderung von gemischter Baufläche in Sondergebiet Einzelhandel
-Fläche südlich der Rudolf-Tarnow-Straße - Änderung von Sondergebiet Einzelhandel in Fläche für den Gemeinbedarf (sportliche Anlagen)
- Ausweisung einer Wohnbaufläche auf der südöstlichen Seite der Bahnhofstraße im Bereich Zufahrt Berufsschule
-Ausweisung einer kleinen Wohnbaufläche am nördlichen Ende der Ortslage Scharbow
-Prüfung der Einbeziehung der rückwärtigen Nebennutzungen in die Wohnbauflächen in der Ortslage Zapel
2.Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (siehe Anlage).
3.Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow beschließt, dass zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen von einem Monat durchgeführt wird. In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Abgabe einer Stellungnahme - auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung- aufgefordert.
4.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen
Anlagen zur Vorlage
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