29.05.2018 - 13 Lärmaktionsplanung Hagenow

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Prieß erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Diskussion und Abstimmung teil.

Herr Wiese gibt Erläuterungen zur Beschlussvorlage.

Die Stadt Hagenow hat in diesem Jahr einen Lärmaktionsplan (LAP 2018) aufzustellen. Rechtsgrundlage ist die EU- Umgebungslärmrichtlinie von 2002 und das Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 47). Der LAP 2018 bezieht sich auf die Bundesstraße 321 als Hauptverkehrsstraße mit mehr als 8000 Fahrzeugen/Tag und ihren Verlauf durch die Stadt. In einem Teil der Friedrich- Heincke- Straße, in der Feldstraße und der Rudolf- Tarnow- Straße sind mehr als 1000 Menschen betroffen. Der LAP 2018 enthält eine Kurzbeschreibung des Gebietes, macht Angaben zur Zahl der von Umgebungslärm Belästigten/Geschädigten und benennt vorhandene und geplante Maßnahmen zur Lärmminderung.                                                    Im Rahmen der Auslegung ab 30.05.2018 im Rathaus, Nebengebäude, ist es der Öffentlichkeitglich, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und ihre Stellungnahme abzugeben; auf der Internetseite der Stadt Hagenow werden die Unterlagen ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Herr Schlüter: Gibt es aktuelle Messungen?                                                            Herr Wiese: Auf der Internetseite des LUNG können die Daten eingesehen werden.

Herr Baalhorn: 65 DB haben wir doch auch in anderen Straßenzügen. Warum findet nur die B 321 in der Lärmaktionsplanung Berücksichtigung? Lt. Verkehrskonzept sind z. B. die Parkstraße, Bahnhofstraße und Hagenow-Heide-Chaussee auch betroffen?                      Herr Wiese: Das LUNG stellt in der Kartierung lediglich die B 321 dar. Es ist richtig, dass auch andere Straßenzüge langfristig zur Lärmminderung zu betrachten sind, aber hier geht es darum, dass konkret für die benannte Hauptverkehrsstraße B 321 eine Abfrage erfolgte und ein gesonderter Beschluss zum Lärmaktionsplan zu fassen ist.

Herr Baalhorn: Gibt es die Möglichkeit jetzt schon auf andere Straßenzüge hinzuweisen?                                                                                           Herr Wiese: Im Lärmaktionsplan werden auch andere Bereiche berücksichtigt. Wir können jedoch die Ergänzungen aufnehmen und die Anlage erweitern.

Die Bauausschussmitglieder ergänzen die Problembeschreigung wie folgt:

Als Anlage werden die betreffenden Straßenzüge aus dem Verkehrskonzept 2013 beigefügt, welche mit mehr als 3.500 Fahrzeuge/Tag frequentiert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow beschließt den aufgestellten Lärmaktionsplan.

 

 

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Die Problembeschreibung wird wie folgt ergänzt:

 

Als Anlage sind die betreffenden Straßenzüge aus dem Verkehrskonzept 2013 beigefügt, welche mit mehr als 3.500 KFZ/Tag frequentiert werden.

Der Vorlage wird mit der ergänzten Problembeschreibung zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=317&TOLFDNR=3318&selfaction=print