20.12.2018 - 6 Anfragen der Stadtvertreter und Ortsteilbeiräte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do., 20.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Außerordentliche Sitzung
Wortprotokoll
- Frau Lagemann nimmt Bezug auf den Presseartikel der SVZ vom 15./16.12.2018 zum Thema „Straßenausbaubeiträge“ und merkt dazu Folgendes an:
- Nach ihrer Information sollen zu Weihnachten keine Bescheide an die Anlieger der Poststraße verschickt werden.
- Es sei kein Widerspruch, sich fraktionsübergreifend für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auszusprechen und den Bürgermeister entsprechend zu beauftragen.
- Der Vergleich mit der Stadt Lübtheen halte nicht Stand. Nach ihrer Recherche befinde sich die Stadtverwaltung Lübtheen derzeit in der Planung für einen Straßenneubau.
Nach Auskunft des Bürgermeisters bekommen die Anlieger der Poststraße zu Weihnachten keine Bescheide über Straßenausbaubeiträge. Dies gelte auch für die Anlieger der Langen Straße.
Zum Hinweis der Stadt Lübtheen sei ihm der Sachverhalt nicht bekannt.
- Herr Speßhardt erkundigt sich nach dem Stand der Umsetzung des Beschlusses der CDU-Fraktion betreffs „Erstellung eines Baulückenatlas“ und dem Zeitpunkt für die Veröffentlichung im Internet.
In seiner zweiten Anfrage, gerichtet an die Stadtvertretervorsteherin, möchte er wissen, wann der Antrag der CDU-Fraktion auf Aufhebung des Abstimmungsergebnisses der Stadtvertretung über das Mitwirkungsverbot von Frau Benzien bei der Beschlussfassung 0053 eingegangen und mit einer Antwort zu rechnen sein wird.
In Beantwortung der ersten Anfrage teilt Fachbereichsleiter Herr Wiese mit, dass die Mittel für die Erstellung des Baulückenatlas in den Haushalt 2019 eingestellt sind, demzufolge die Bearbeitung in 2019 startet.
Stadtvertretervorsteherin Frau Dr. Meier bestätigt den Eingang des Antrages der CDU-Fraktion und nennt als Eingangsdatum den 18.12.2018. Die Beantwortung erfolge im Rahmen der gesetzlichen Frist.
- Eingehend auf den Bebauungsplan an der L 04 bittet Herr Schlüter unbedingt noch einmal zu prüfen, ob laut Satzung eine Fußläufigkeit zum Veilchenweg vorgesehen ist, die seines Erachtens auch vom Investor zugesichert wurde.
Nach Mitteilung des Fachbereichsleiters Herrn Wiese beinhalte die Satzung die Option einer fußläufigen Verbindung. Diese sei aber nicht Gegenstand der jetzigen Erschließung.
Weitere Anfragen liegen nicht vor.