27.11.2018 - 7.2 Umnutzung "Gasthof an der Söring"

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Wortprotokoll

Herr Wiese stellt einleitend nochmals das Anliegen des Interessenten dar und bringt zum Ausdruck, dass sich die Stadt r eine derartige Entwicklung, Einrichtung Palliativpflege, einsetzt, die Lage der Räumlichkeiten „Gasthof an der Söring“ die Umnutzung jedoch schwierig macht. Wie bekannt ist, grenzt ein Gewerbegebiet/Industriegebiet an.                                                                   Herr Wiese erläutert weiter den bisherigen Werdegang zum geplanten Vorhaben sowie das Ergebnis des am heutigen Tag stattgefundenen Termins beim Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Bauordnung.

Durch den Landkreis ist eindeutig gesagt worden, dass das Vorhaben gleichwertig zu klinischen Einrichtungen zu betrachten und somit der Immissionsschutz dementsprechend einzuhalten ist. Das bedeutet, am Tag 45 dB und in der Nacht 35 dB (nachts innen besser nachzuweisen als tags außen). Das jetzt vorliegende Schallschutzgutachten betrachtet nur den Schallschutz für innen, für den Außerbereich ist der Nachweis zu ergänzen, wobei die 45 dB zwingend einzuhalten sind. Dafür ist ein Nutzungs- und Betreuungskonzept wichtig, welches durch den Interessenten aufzustellen ist. Erst dann kann das Gutachten nachgebessert werden.                                                                               Auch ist im Vorfeld ein Termin mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Gesundheit, geplant, um mögliche Forderungen abzustimmen.

Ziel: Wenn erneute Fachdienstberatungen mit dem Landkreis erfolgreich enden - Vorhabenbezogener B-Plan gem. § 13 a BauGB (Sondergebiet) im vereinfachten Verfahren

Wichtig: Mit dieser Verfahrensart ist das Vorhaben schon zum Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss sehr konkret darzustellen.

 

Herr Näth teilt mit, dass auch im Kreisseniorenbeirat über das geplante Vorhaben gesprochen wurde und selbst der Landrat seine Unterstützung zugesagt hat.

Herr Schlüter gibt den Hinweis, dass mehrfach über das Vorhaben gesprochen wurde, das Baurecht aber zu prüfen ist. Es kann und sollte eine Erweiterung des angrenzenden, seit langem ortsansässigen Betriebes nicht beschränkt werden.

Herr Baalhorn teilt mit, dass auch er das Vorhaben unterstützt, aber im Vorfeld die Firma HMS eingebunden werden sollte, denn wenn es um rm geht, gibt es immer Ärger (eigene Erfahrungen durch Tätigkeit in Schweriner Betrieb). Es muss Einvernehmen bestehen.

Herr Wiese: Mit HMS, dem Geschäftsführer, wurde zu Beginn der geplanten Umnutzung gesprochen und wird auch weiter informiert; er will helfen so gut es geht, aber die mit dem Betrieb verbundenen Immissionen wird er nicht einschränken können.

 

 

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