21.02.2019 - 8 Antrag auf Einleitung der Änderung des Bebauung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do., 21.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Baalhorn richtet zunächst die Bitte an die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 40 in das Programm „ALLRIS“ einzustellen. Zudem möchte er konkret begründet haben, warum es notwendig ist, diesen Bebauungsplan anzupassen. Über dieses Gebiet sei ein gültiger B-Plan gelegt.
Fachbereichsleiter Herr Wiese geht in seinen Ausführungen auf den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 40 ein, der als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt ist. Der Investor habe die Absicht, diese Fläche zu entwickeln (Arztpraxen, barrierefreies Wohnen u.a.). Kernpunkt der Änderung des rechtskräftigen B-Planes sei die vorgesehene Gestaltung der Wohneinheiten in der Form, dass man letztendlich zwei voneinander getrennte Baukörper darstellt, auch in der Geschossigkeit. Eine Vernetzung im Erdgeschoss für Zwecknutzung möchte der Investor herstellen. Dies lasse der jetzige B-Plan mit seinen Festsetzungen – die offene Bauweise mit 25 m in der Länge einschränken – nicht zu. Allein aus diesem Grunde sei es notwendig, eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 anzustreben. Eine Änderung der Erschließung sei ebenfalls vorsehen bzw. auch der Stellflächenanlagen. Die Grundzüge der Planung werden dabei nicht berührt.
Von Herrn Jensen wird bemängelt, dass dieser Beschlussvorlage lediglich ein Katasterauszug als Anlage beigefügt ist, er von den Plänen keine Kenntnis hat, die Informationen insgesamt nicht ausreichend sind.
Dass wir bisher nur den Antrag auf Einleitung des Verfahrens haben, über den heute abzustimmen ist, es noch keine Entwürfe gibt, betont der stellvertretende Bürgermeister. Die Entwürfe würden dann in der nächsten Sitzung des Bauausschusses vorgestellt werden, sobald die Entwurfsplanung vorliegt.
Herr Baalhorn korrigiert die Aussage vom stellv. Bürgermeister dahingehend, dass es im Bauausschuss schon Pläne/ Zeichnungen gegeben hat. An Herrn Wiese richtet er die Anfrage, wieviel Wohnungen schätzungsweise möglich wären, wenn einer B-Planänderung nicht zugestimmt werden würde.
Fachbereichsleiter Herr Wiese macht nochmals deutlich, dass es sich bei den geplanten Maßnahmen, die vom Planer in 2018 im Bauausschuss vorgestellt worden sind, um eine Möglichkeit handelt, was baulich entwickelt werden kann. Derzeit befinde man sich in der ersten Phase, in der eine Änderung des Verfahrens eingeleitet werden soll.
Frau Lagemann erklärt namens ihrer Fraktion, den Tagesordnungspunkten 8 und 9 so zustimmen zu wollen, sich den Ausführungen des Fachbereichsleiters Herrn Wiese anzuschließen, da es in diesem ersten Schritt zunächst erst einmal um den Antrag auf Einleitung der Änderung und um den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 geht.
Da es noch immer eine Reihe von Ungereimtheiten gibt, demzufolge auch Beratungsbedarf besteht, beantragt Frau Benzien die Zurückweisung dieser Beschlussvorlage in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr.
Dem Antrag wird mit 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen entsprochen.
Damit wird TOP 8 in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr verwiesen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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