19.03.2019 - 4.1 Erörterung - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr...

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Wortprotokoll

Zunächst einmal erläutert Herr Wiese einleitend, dass die Beschlussvorlage in der Stadtvertretung nicht behandelt und zurückverwiesen wurde in den Bauausschuss. Es wurde die Meinung vertreten, dass noch Beratungsbedarf besteht, obwohl es bei den Beschlüssen lediglich um die Einleitung und den Aufstellungsbeschluss ging.                     Um der Forderung, nochmals zu beraten, nachzukommen, ist der Planer Herr Shembrowskij anwesend. Das heutige Ergebnis sollte sein, nach den Erläuterungen die Beschlüsse dem beschließenden Gremium, der Stadtvertretung, vorzulegen.

Herr Shembrowskij begrüßt die Anwesenden und erläutert nochmals das geplante Vorhaben. Er stellt dar, dass Bedarf besteht hinsichtlich der Arztpraxen und dem betreuten Wohnen. Dass die Nutzung zulässig ist, sollte unstrittig sein, da es im Bereich bereits Anlagen für soziale Zwecke gibt. Zur Planung wird ausgeführt, dass die geplante Wohnanlage von der Gestaltung her verändert und die Wohneinheiten auf ca. 46 reduziert wurde. Die Kritik, dass 50 Wohnungen zu viel sind, ist angekommen und demzufolge bei der Neuplanung berücksichtigt. Auch ist die Anordnung der Balkone auf die andere Seite, dem Friedhof abgewandt, die Anzahl der Fenster und der Terrassenbereich, jetzt innenliegend, geändert worden. Der Verbinder, hier sind Gemeinschafts- und Serviceräume untergebracht, muss erhalten bleiben. Abschließend merkt Herr Shembrowskij an, dass der rechtskräftige B-Plan in seiner jetzigen Fassung das Vorhaben an sich zulässt, ebenso § 34 BauGB.

Herr Näth bedankt sich für die Erläuterung und stellt diese zur Diskussion.

Herr Baalhorn merkt zunächst an, warum der B-Plan Nr. 40 nicht im ALLRIS eingestellt ist und fordert die Verwaltung auf, dies nachzuholen.                                      Herr Wiese teilt mit, dass der B-Plan 40 in den Beschlussvorlagen hinterlegt ist und außerdem auf der Hompage der Stadt Hagenow.                                                    Herr Baalhorn fragt Herrn Shembrowskij, wenn der B-Plan gar nicht geändert werden muss, warum machen wir das denn? Und über welche Höhe reden wir?                                                            Herr Shembrowskij: Wie bereits erläutert, an sich gibt der B-Plan die Umsetzung des Vorhabens her, aber die Festsetzungen enthalten eine max. Länge von 25 m für Gebäude. Mit dem Verbinder der Wohnanlage liegen wir darüber; Höhenmäßig liegen wir schätzungsweise bei 8,75 m 8,00 m.                                      Herr Walter: Wird die Geschossigkeit geändert? Herr Shembrowskij: Nein, es bleiben 3 Vollgeschosse wie im bestehenden rechtkräftigen B-Plan ausgewiesen.                                 Herr Schlüter: Das geplante Vorhaben ist von der Sache her in Ordnung, es sollte zum Ende der Legislaturperiode auf den Weg gebracht sein, da dies auch auf unserem Fahrplan für die Legislatur stand.                                                   Herr Wrankmore spricht sich ebenso für das Vorhaben aus und stellt dar, dass das Problem eigentlich nur in der Wohnanlage, Gesamtlänge, lag.                                Herr Baalhorn: Heute liegt ein geänderter Plan vor. Wenn wir jetzt beschließen ohne irgendwelche Vorgaben, könnte nächstes Mal die Planung schon wieder anders aussehen. Es sollten zumindest Trauf-/Firsthöhen festgelegt werden.

 

Herr Schlüter stellt den Antrag, einen anwesenden Bürger, Rederecht einzuräumen.

Herr Näth lässt über den Antrag abstimmen:

Ja-Stimmen:  7Enthaltungen:  0Nein-Stimmen:  0

Somit wird dem Bürger ein Rederecht zum TOP 4.1 eingeräumt.

Der anwesende Bürger begrüßt die Anwesenden und stellt sich als Herr Schmincke und Miteigentümer am angrenzenden Grundstück mit den 21 WE-Betreutes Wohnen- in der Parkstraße vor. Er stellt dar, dass auch mit einer geringen Betreuungs- pauschale ein solches Objekt umgesetzt werden kann. Ein viel größeres Problem stellt die Parkplatzsituation dar, es werden für die Arztpraxen und das Wohnen Parkplätze benötigt, die im gesamten Umfeld schon nicht ausreichen. Man kann da bei 46 Wohnungen und die Arztpraxen mal so von ca. 100 Parkplätzen ausgehen.                 Der B-Plan sollte darüber Regelungen enthalten, eventuell Planung mit Tiefgarage.

 

Herr Näth bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Schmincke und gibt das Wort an Herrn Shembrowskij mit der Frage, ob über eine Variante mit Tiefgarage nachgedacht wurde?

Herr Shembrowskij äert, dass er die Sorge verstehen kann, er bzw. seine Investoren aber nicht für die Gesamtsituation des Parkens in diesem Bereich ver- antwortlich gemacht werden könnten. Bezüglich der Zuwegung werden momentan Gespräche geführt mit dem Bahnbetreiber, um eventuell eine 2-spurige Befahrbarkeit von der Königsstraße aus zu erlangen. Von Seiten der Verkehrsbehörde steht diesem nichts im Wege.

 

Herr Schlüter: Es geht hier um ein sensibles Gebiet, in welchem die Parkplatzsituation zu klären ist.                                                                   Herr Shembrowskij: 100 Parkplätzen stimme ich nicht zu; nach Rücksprache mit den zukünftigen Betreibern der Arztpraxen sind ca. 10 Stellplätze notwendig; es wird schon eine größere Stellplatzanlage geschaffen. Mit dem vorliegenden Konzept wird u. a. die Parksituation am Krankenhaus entlastet, wobei das Personal einen eigenen Parkplatz hat auf dem Krankenhausgelände. Die vorgesehenen Parkplätze sind nur für die Patienten und die „Wohnanlage“ gedacht. Sicherlich wäre eine Tiefgarage gut, aber diese ist auch eine Kostenfrage. Gemeinsam mit der „neuen“ Straße ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich.

 

Herr Baalhorn: Um die Diskussion abzukürzen, wir befinden uns in einer frühzeitigen Phase. Die Planung sollte überarbeitet werden mit entsprechenden Festlegungen zur Trauf- und Firsthöhe und Anzahl von Parkplätzen, die geschaffen werden müssen.

 

Herr Wiese: Es sollte von den gemachten Aussagen abgesehen werden, denn es kann nicht einfach festgelegt werden - 8,70 m Traufhöhe etc., sondern es muss gerechnet werden. Auch muss die Grundfchenzahl geprüft werden.

 

Herr Baalhorn stellt den Antrag darüber abzustimmen, ob die Trauf- und Firsthöhe sowie die Anzahl der Stellplätze festzulegen sind?

Herr Näth merkt an, dass man auch über die Festlegung der Dachneigung ein Staffelgeschoss ausschließen könnte.

 

Der Antrag auf Abstimmung zu den Festlegungen wird angenommen.

 

Somit soll der B-Plan folgende Festsetzungen enthalten:

 

- Schaffung von 80 Stellplätzen

- Traufhöhe max. 9,00 m

- Firsthöhe max. 12,00 m.

 

Herr Schlüter: Wir haben unsere Meinung dargestellt; nun muss berechnet und nachgewiesen werden.                                                                 Herr Shembrowskij wiederholt seine Ansicht nochmals, warum muss das Parkplatzproblem auf Kosten der Bauherrn gelöst werden?

Herr Schlüter: Es sollte eine Tiefgarage gerechnet werden; die Anordnung ist möglich; es muss eine optimale Lösung gefunden werden.

 

Die Ausführungen werden um 19.03 Uhr beendet. Herr Shembrowskij verlässt die Sitzung.