19.03.2019 - 7.2 Abwägungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB über d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Di., 19.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Baalhorn informiert, dass er von einem betroffenen Eigentümer viel Post erhalten hat bezüglich der Entwässerung.
Weiter konnte aus den Unterlagen zur Beschlussvorlage entnommen werden, dass für den Abschnitt Rogahner Weg von Einmündung Söringstraße bis Gärtnerweg eine Einbahnstraßenregelung vorgesehen ist. Es sollte allen bewusst sein, eine Einbahnstraße bedeutet, man fährt irgendwie immer im Kreis.
Herr Wiese: Der Gärtnerweg ist für den Begegnungsverkehr vorgesehen; nur für den Abschnitt Rogahner Weg soll die Einbahnstraßenregelung gelten; von welcher Seite ist noch festzulegen.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 „Gärtnerweg / Wiesengrund“ hat die Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage) abgewogen:
a) berücksichtigt werden Anregungen von:
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Straßenbauamt Schwerin
- Landkreis Ludwigslust-Parchim
b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:
- FD 63 - Bauordnung, Bauleitplanung
- FD 67 - Immissionsschutz / Abfall
- Rechtsanwaltssozietät WIGU Schwerin
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
- keine
d) beteiligte Behörden und sonstige TÖB´S, die keine Hinweise und Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben, werden zur Kenntnis genommen:
- HanseGas GmbH
- Landesamt für innere Verwaltung M-VB
- Vodafone Kabel Deutschland GmbH
- WEMAG AG
- 50Hertz Transmission GmbH
- GDMcom mbH
- LUNG M-V
- Landkreis - Untere Denkmalschutzbehörde
- Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden
- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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