19.03.2019 - 7.4 Abwägungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB über d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Di., 19.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Baalhorn informiert, dass er Bilder erhalten hat, auf denen die tatsächliche Nutzung zu erkennen ist und nicht wie ausgewiesen, die Fläche zukünftig als Hausgarten genutzt wird. Wenn dies der Fall ist, brauchen wir nicht über die Vorlage beschließen. Ist die tatsächliche Nutzung geprüft worden?
Weiter verliest Herr Baalhorn aus der Begründung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 22 den Pkt. 8 Wechselwirkungen zwischen Plangebiet und Nachbargrundstücken und vertritt die Meinung, dass bei einem späteren Straßenausbau die erforderliche Breite nicht mehr zur Verfügung steht, wenn jetzt Fläche verkauft wird.
Herr Schlüter: Wir wollen nichts verkaufen, was nachher fehlt.
Herr Wiese: Ein späterer Straßenausbau ist möglich; die Breite der zur Verfügung stehenden Flächen gibt es her.
Die Sitzung wird für 5 min. unterbrochen; Herr Wiese holt den rechtskräftigen B-Plan Nr. 22.
Herr Wiese zeigt anhand des B-Planes die Ausbauparameter. Angegeben sind 2,0 m Gehweg, 4,00 m Straßenbegleitgrün Bäume, 3,70 m Straße, 1,50 m Straßenbegleitgrün.
Herr Schlüter: Es werden für einen 2-spurigen Ausbau 4,50 m mit überfahrbarem Gehweg benötigt. Wenn dies erfolgen soll, kann kein Verkauf erfolgen; es besteht akuter Handlungsbedarf. Ist der Grenzverlauf bekannt?
Herr Wiese teilt mit, dass der B-Plan keine Straßenplanung ist, aber die Profilbreite ausreichend ist für Begegnungsverkehr. Herr Jensen ergänzt und zeigt nochmals, dass es um die bereits eingezäunte Fläche geht und nicht um den Grünstreifen, auf dem die Auto´s auf dem Bild stehen. Er stimmt Herrn Wiese dahingehend zu, dass die Ausbaubreite ausreichend ist, dies durch eine Vermessung untermauert werden kann (Straßenprofilbreite). Herr Wiese weiter ausführend, dass im Termin mit der Unteren Verkehrsbehörde über die Einbahnstraßenregelung Rogahner Weg/Wiesengrund gesprochen wurde und dieser nichts im Wege steht.
Herr Baalhorn: Es ist die Art der Nutzung zu prüfen und es sollte nicht zu viel verkauft werden.
Über den Antrag auf Zurückstellung der Beschlussvorlage wird abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Nordische“ hat die Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage) abgewogen:
a) berücksichtigt werden Anregungen von:
- Landkreis Ludwigslust-Parchim
b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:
- einem Bürger
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
- keine
d) beteiligte Behörden und sonstige TÖB´S, die keine Hinweise und Anregungen in
der Stellungnahme vorgetragen haben, werden zur Kenntnis genommen:
- Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden
2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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131 kB
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1,2 MB
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3,5 MB
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