20.06.2019 - 8 Verpflichtung aller Mitglieder der Stadtvertretung

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Wortprotokoll

Stadtvertretervorsteher Herr Speßhardt verpflichtet gemäß § 28 (2) der Kommunalverfassung M-V die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (Verpflichtungsformel analog TOP 7 wird verlesen).