01.10.2019 - 4 Information der Verwaltung

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Wiese gibt folgende Informationen:

 

Hochbau/ Gebäudemanagement 

 

Planungswettbewerb „Ersatzneubau Europaschule mit Sporthalle in Hagenow“

 

Am heutigen Tag erfolgte im Rahmen der Preisgerichtssitzung nach mehrstündiger intensiver Diskussion und Auseinandersetzung mit den Entwürfen die Bestimmung von 3 Preisträgern. Es hatten sich 35 Architekturbüros aus Deutschland und dem EU-Raum um die Wettbewerbsteilnahme beworben. Nach Eignungsprüfung und Auswahlentscheidung sind davon 10 Büros als potenzielle Wettbewerbsteilnehmer bestimmt worden. Von diesen 10 eingeladenen Büros haben 7 einen Wettbewerbs- beitrag eingereicht.

Die eingereichten 7 Wettbewerbsarbeiten nnen bis zum 22.10.2019 im Rathaussaal eingesehen werden.

Als nächster Schritt erfolgt die Angebotseinholung; erste Ergebnisse sind Ende November/Anfang Dezember zu erwarten. Diese sind dann Grundlage für die weitere Verfahrensweise. Im kommenden Jahr soll dann die Entwurfsplanung stehen.

 

 

Ersatzneubau Hortgebäude mit Multifunktionsraum/ Mensa am Kietz

 

Das Vorhaben befindet sich in der baufachlichen Prüfung beim Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V in Rostock; die Zuarbeiten sind erfolgt. Unter anderem musste eine Kostenanpassung erfolgen; derzeit liegen diese bei ca. 6 Mio €. Die finanziellen Mittel sind in die Finanzplanung der nächsten 2 Jahre aufgenommen. Die aktuelle Finanzplanung liegt für den Finanzausschuss vor.

Herr Jessel fragt, wie der Planansatz war? Herr Wiese: Die Kosten für den 1. Entwurf lagen bei 4,8 Mio €.

 

Herr Schlüter weist nochmals darauf hin, dass die Fragen erst nach den Informationen im Anschluss gestellt werden sollten.

 

Herr Wiese führt weiter aus, dass es mit dem heutigen Ergebnis des Architektenwettbewerbs zu Berührungspunkten mit der Hortplanung kommen wird, die zu lösen sind. Der Entwurf Europschule muss zunächst verfeinert werden, um den Planungsfortschritt des Hortgebäudes nicht zu gefährden.

 

 

Stadtsanierung/Stadtumbau Ost

 

Vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V ist die Bewilligung von Städtebaufördermitteln im Rahmen der Städtebauförderung für 2019 eingegangen. Für das Zentrum und die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Kietz“ wurden finanzielle Mittel für entsprechende Maßnahmen bereitgestellt.

Aufgrund des begrenzten Budgets ist eine Berücksichtigung des Förderantrages für die Maßnahme „Neue Heimat“ nicht möglich.

 

Parkplatzgestaltung Viez

 

Der Bauantrag liegt beim Landkreis zur Prüfung; Nachforderungen wurden erbracht.

Ob mit dem Bau noch begonnen werden kann, ist fraglich.

 

 

Bauleitplanung

 

Handwerkerfläche Sudenhof

 

Herr Wiese erläutert kurz den Sachverhalt und stellt dar, dass für die betreffende Fläche bei Veräerung an mehrere kleine Betriebe auch eine neue „innere“ Erschließung erfolgen müsste. Genaue Informationen liegen noch nicht vor; wird über den Bereich Wirtschaftsförderung in Zusammenarbeit mit dem FB III geklärt.

 

 

Straßen- und Tiefbaumaßnahmen 

 

Ausbau Dorfstraße Scharbow

 

In einem Gespräch mit dem Landkreis FD 60 Regionalmanagement und Europa wurde darüber informiert, dass der Ausbau in 5 Bauabschnitten zu teilen ist und jeweils ein Förderantrag gestellt werden muss. Für 2020 ist dieser fristgerecht zum 30.09.2019 eingereicht worden.

 

Lindenplatz

 

Mit der Maßnahme sollte gemäß ursprünglicher Planung und Bürgerbeteiligungs- verfahren so schnell wie möglich begonnen werden, aber die Förderung ist durch das Ministerium nicht in der Höhe angekündigt, wie beantragt. Die Gesamtkosten des Projektes liegen bei ca. 2 Mio. €, aufgrund der gedeckelten Förderobergrenze von 185,-€/m²re der Anteil der Städtebauförderung sehr gering, weniger als 30% der Gesamtkosten. Es ist noch offen, ob es eine Anpassung der Förderobergrenzen über die Städtebauförderrichtlinie geben wird. Das Vorhaben und das weitere Vorgehen werden in der Finanzplanung zu erörtern sein.  

 

Beantwortung der Fragen aus der Sitzung am 13.08.2019

Kostennebengebäude

Herr Wiese informiert, dass sich die Kosten für die reine Schadenssanierung vorbehaltlich der Abrechnung auf ca. 30 T€ belaufen. Ein Schadensgutachten geht auf verschiedene mögliche Ursachen am Bestandsgebäude ein.                       Eine Schadensverfolgung über die LGE ist noch nicht abgeschlossen.  

 

 

Ausweisung Spielstraße im B-Plan 16 Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee

 

Derzeit ist für den B-Plan 16 eine Tempo 30-Zone ausgewiesen. Um die Straßen als Spielstraße auszuweisen, sind entsprechende Voraussetzungen zu schaffen. Diese sind u. a.: kein Durchgangsverkehr und es sind Vorhalteflächen für den ruhenden Verkehr zu schaffen; das ist im Gebiet nicht absehbar. Eine Prüfung ist durch die Straßenverkehrsbehörde vorzunehmen.

Dennoch muss auch darauf hingewiesen werden, dass die Hecken wesentlich zu hoch sind und gehandelt werden sollte.

 

Haushaltsplanung 2020

 

Herr Wiese erläutert anhand der Auflistung der Investitionen und Werterhaltungsmaßnahmen die geplanten Haushaltsansätze.

 

Anfragen der Ausschussmitglieder zu den vorgetragenen Informationen:

 

Herr Jessel: Warum werden für die KITA´s so hohe finanzielle im Rahmen der Werterhaltung geplant? Es wurde doch gesagt, wo die Prioritäten liegen und dass zunächst ein KITA-Konzept vorliegen muss.

Herr Wiese: Solange Kinder in der Einrichtung betreut werden, müssen auch die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden und ein kindgerechtes Betreuungs- umfeld bestehen. Durch die entsprechenden Fachdienste des Landkreises gibt es Begehungen und Vorgaben.

Herr Jessel: Was geht z. B. an den Feuerschutztüren kaputt?

Herr Wiese: Es muss nicht immer etwas defekt sein, wenn neue technische Normen gelten, sind diese einzuhalten.

Herr Jessel ist dennoch der Ansicht, dass der Fachbereich Bau die Notwendigkeit fachlich entscheiden sollte.

 

Herr Jessel: Ein Hinweis zum Parkplatz Hagenow Land; ein gutes Beispiel ist der Bahnhof in Büchen. Diesen sollte man sich mal anschauen.

Herr Wiese: Der Bahnhof ist bekannt und es gibt auch Bildmaterial, welches der Stadt Hagenow zur Verfügung steht.

 

Herr Jessel weist nochmals darauf hin, dass nicht nur im B-Plan 16 die Straßen als Spielstraßen ausgewiesen werden sollen, sondern auch in den anderen Wohngebieten. Sollte nicht die Möglichkeit der Spielstraßen-Ausweisung bestehen, sind die Umsetzung der Festsetzungen des B-Planes und deren Kontrollen umso wichtiger.

Herr Palletschek teilt mit, dass er Frau Suckow im Nachgang zur letzten Sitzung gesprochen und informiert hat, dass es mit der Ausweisung als Spielstraße schlecht aussieht.

Herr Schlüter informiert, dass die Ausweisung als Spielstraße nicht genehmigungsfähig ist und es nicht nur im die Höhe der Hecken geht, sondern überall die Festsetzungen ordnungsrechtlich durchgesetzt werden ssen.

 

Herr Brüch fragt an, ob es generell nur eine Zu- und Abfahrt aus den B-Plänen gibt?

Herr Jessel: Im B-Plan 16 wäre eine Notausfahrt in Richtung Eichenweg gegeben.

Herr Wiese: Im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu einem B-Plan-Verfahren werden die entsprechenden Fachdienste, auch Rettungszuständigkeiten, beteiligt.

 

Herr Jessel fragt, wo die Handwerkerfläche ist?

Herr Wiese zeigt anhand einer Karte den Bereich hinter Stroetmann/Globel Notes, die von der Wirtschaftsförderung vorgesehen ist.