12.09.2019 - 13 Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herrller, S erkundigt sich danach, ob eine Klärung hinsichtlich der festgestellten Überbauung im öffentlichen Bereich erfolgt ist (sollte bis heute geklärt sein).

Nach Mitteilung des stellv. Bürgermeisters liegt es in der Verantwortung des Vorhabenträgers, diesen Sachstand zu regeln. Ein Grenztermin habe auch schon stattgefunden, entsprechende Gremienbeschlüsse werden vorbereitet.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungsvertrag (Anlage) zum im Entwurf vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Stadt Hagenow „Wohnbebauung in Scharbow, Dorfstraße 55“ wird bestätigt. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage