13.08.2019 - 10.4 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Di., 13.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Satzungsbeschluss ist die Folge des Abwägungsbeschlusses.
Herr Mahnel, Planer, informiert, dass bis zur Stadtvertretung der Durchführungs-
vertrag vorliegen muss und es zur überbauten Fläche (befindet sich im Stadteigentum) mit einem ohne Genehmigung errichteten Nebengebäude noch keine Aussage gibt. Erfolgt keine Klärung über Kauf oder Pacht, kann dies zu Problemen bei der Bauantragsstellung führen.
Herr Hofmann sagt eine Prüfung zu.
Beschlussvorschlag:
1.Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Hagenow den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 "Wohnbebauung in Scharbow, Dorfstraße 55" der Stadt Hagenow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Hagenow wird wie folgt begrenzt:
-im Norden:durch einen vorhandenen Graben (Vorflut),
-im Osten:durch Flächen für die Landwirtschaft,
-im Süden:durch einen unbefestigten Weg,
-im Westen:durch die Dorfstraße.
2.Die Begründung wird gebilligt.
3.Der Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 "Wohnbebauung in Scharbow, Dorfstraße 55l" der Stadt Hagenow durch die Stadtvertretung ist nach Genehmigung der Satzung nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist den Unterlagen beizufügen.
4.Die Stadt Hagenow wird beauftragt, den Genehmigungsantrag an den Landkreis Ludwiglust-Parchim zu stellen und alsbald die Bekanntmachung der Satzung nach Genehmigung vorzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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8,8 MB
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32,5 kB
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