17.09.2019 - 7 Anfragen der Ausschussmitglieder

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Wortprotokoll

  • Herr Höhn spricht die Situation auf dem Bewegungspark auf dem Kietz an. Die Weitsprunggrube wird mitunter als Sandkiste genutzt. Es wird somit empfohlen, eine Sandkiste auf dem Gelände zu errichten und eventuell eine Abdeckung für die Weitsprunggrube zu installieren.

Herr Behrens prüft den Sachverhalt und holt sich entsprechende Kosten hierzu ein.

 

  • Herr Christen erfragt die Vereinsnutzung auf dem Gelände der Kleinsportanlage hinter der Sporthalle Teichstraße.

Herr Behrens teilt hierzu mit, dass aufgrund eines Rechtsstreits die Anlage nur noch für den Schulsport zur Verfügung steht. Die Anlage darf demnach nur noch bis 15.30 Uhr durch die Schule genutzt werden. Dies ist ebenso als Auflage in der Baugenehmigung verankert, weshalb ein Vereinssport nach 15.30 Uhr nicht mehr möglich ist.

 

  • Herr Walter erfragt, warum Hagenower Schülerinnen und Schüler Eintritt für das Museum in Hagenow entrichten müssen.

Herr Behrens verweist auf die gültige Benutzer- und Entgeltordnung für das Museum für Alltagskultur der Griesen Gegend und Alte Synagoge Hagenow. Es wird demnach eine Dienstleistung in Anspruch genommen, weshalb diese auch nach der Benutzer- und Entgeltordnung abgerechnet wird.

 

  • Die Ausschussmitglieder bitten Frau Heimke zu prüfen, ob an der Bushaltestelle Europaschule Geländer oder Pfosten angebracht werden können.

Nach zwischenzeitlicher Rücksprache mit dem FB Bau kann dazu folgende Aussage getroffen werden: Bereits vor drei Jahren hatten wir einen Vertreter der Unfallkasse Mecklenburg Vorpommern hinsichtlich der Prüfung dieses Sachverhaltes vor Ort, mit dem Ergebnis, dass nach Aussage des Verantwortlichen, grundsätzlich keine Geländer mehr aufzustellen sind, da diese zusätzliche Unfallquellen in Buswartebereichen darstellen (Sitzen der Kinder, Hochklettern, Herunterfallen). Pfosten würden den Schwenkbereich der Busse so einschränken, dass diese die Haltestelle nicht mehr anfahren könnten. Eine Busaufsicht seitens der Schule ist gesetzlich vorgeschrieben und auch gewährleistet. Die Busfahrer des VLP sind besonders für den Schülerverkehr geschult und sensibilisiert.

 

  • Die Ausschussmitglieder erfragen den Quadratmeterschlüssel pro Schüler. Herr Behrens leitet diese Frage zuständigkeitshalber an Frau Heimke weiter.

 

  • Beantwortung der Frage zum Flächenschlüssel Schüler: Es gibt keine geltende Schulbaurichtlinie in M-V, in der solche Angaben verbindlich zu finden wären. Nach Aussagen des Bildungsministeriums wird es vorläufig auch keine Schulbaurichtlinie für das Land M-V geben.

 

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