17.09.2019 - 5.3 Beantwortung der Fragen der Ausschussmitglieder...

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Wortprotokoll

Die Beantwortung erfolgt durch Herrn Behrens:

 

Caterer Mehrzweckhalle „Otto Ibs“

Der Caterer ist weiterhin das Le Bistro (für die Abt. Handball des Hagenower Sportvereins e.V.), jedoch unter anderer Geschäftsführung. Andere Vereine bzw. Abteilungen machen das Catering in Eigenregie.

Die Nutzungszeiten der Caterer werden weiterhin durch das Hallenpersonal erfasst und halbjährlich abgerechnet.

 

 

Skaterbahn KON

Eine gemeinsame Begehung der Skateranlage KON wurde durch die Firma Arbeitsschutz Beier und der Stadt Hagenow durchgeführt und protokolliert. Die festgestellten Mängel sind die gleichen wie im Vorjahr. Im letzten Jahr konnten diese durch den Bauhof behoben werden. Allerdings zeigt sich, dass diese Reparaturarbeiten keine Endlösungen sind. Der Errichter der Anlage Baujahr 2000 ist nicht mehr aktiv, weshalb eine Fachfirma aus dem Hamburger Umland kontaktiert wurde bzgl. einer Facheinschätzung Reparatur/ Neuanschaffung.

 

In diesem Zuge wird vom Ausschuss die Beleuchtung der Anlage angesprochen. Nach Einschätzung des Ausschusses ist die Beleuchtung der Anlage nicht ausreichend.

Herr Behrens prüft im Rahmen der Begehung mit der Fachfirma diese Sachlage und informiert den Ausschuss in der nächsten Sitzung.

 

 

zur Anfrage „Umsetzung der Anlage“

Die Skateranlage KON wurde damals mit europäischen Mitteln gefördert, weshalb eine Zweckbindung von 25 Jahren auf die bauliche Anlage besteht. Diese Zweckbindung läuft im Jahr 2025 ab, erst danach kann mit der Anlage förderunschädlich weiterverfahren werden.

Kontakt wurde mit dem Landesförderinstitut aufgenommen, welches damals im Namen des Wirtschaftsministeriums MV zur Fördermittelbearbeitung tätig war.

 

Sollte die Anlage vor Ende der Zweckbindung versetzt, anderweitig genutzt werden oder ähnliches, wird eine Fördermittelrückzahlung an den Zuwendungsgeber fällig.

 

Selbst eine grobe Kostenschätzung für die Umsetzung der Anlage vor dem Jahr 2025 ist schwierig, da die im Raum stehende Förderrückzahlung derzeit nicht genau beziffert werden kann und zudem ein passendes Grundstück erworben werden müsste.

 

Herr Höhn teilt mit, dass die Grundstücksangelegenheit bereits Thema in einem anderen Ausschuss war. Nach Meinung des Ausschusses muss die Anlage wieder mehr Nutzung erfahren, daher wäre ein zentraler Standort nötig.

 

Mit Hinblick auf die im Raum stehende Fördermittelrückzahlung, bei Umverlegung vor Ende der Zweckbindungsfrist, ist es Ziel, die Anlage im Jahre 2025 an einem zentraleren Ort anzubieten. Ob die derzeitigen Geräte sich bis dahin technisch in einem einwandfreien Zustand befinden, ist zu beobachten. Eine Sanierung oder Neuanschaffung stünde dann im Raum.