28.10.2019 - 5.1 Finanzielle Auswirkungen KiföG - aktueller Stand
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 28.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Verwaltungsseitig wird eine Kalkulation der tatsächlichen Kosten der kommunalen Kitas und darauf folgend die Aufteilung der Einnahmen des Landes und des Landkreises erläutert. Eine beispielhafte Darstellung erfolgt an der Kita Matroschka. Im Gespräch werden die Instandhaltungen und das Vorgehen der Vergabe der Betreuungsplätze vertieft.
Seitens der Politik wird der Verwaltung empfohlen, die gesetzlichen Neuerungen und damit verbundenen Regelungen für Platzvergaben der Betreuungsplätze der Krippen- und Kindergartenkinder an die Bürger nach außen zu tragen.
Weiter wird erklärt, dass es eine jährliche Anpassung durch Entgeltverhandlungen geben muss.
Anknüpfend wird nach den finanziellen Auswirkungen gefragt. Durch die Kämmerei wird ein positives Ergebnis von ca.1 Mio. Euro p.a. eingebracht. Diese Mehreinnahmen bilden einen deutlichen Beitrag zur Haushalts- und Kitafinanzierung.
Das politische Gremium wünscht in der Niederschrift die Darstellung der Reduzierung der Ausgaben nach aktuellen Hochrechnungen um circa 1,0 Mio. Euro, was eine Optimierung des Zuschusses von circa 2,6 Mio. Euro nunmehr circa 1,6 Mio. Euro ergibt.
Eine genaue Hochrechnung ist jedoch erst nach Beendigung der Entgeltverhandlungen möglich. Dieses ist bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Nachfolgend werden die Personalkosten angefragt, welche nicht in den Entgeltverhandlungen stecken. Hierbei handelt es sich um die Personalkosten der Servicekräfte, welche das Essen vorbereiten und verteilen und die Reinigung des Geschirrs vornehmen. Anschließend wird der Unterschied der Personalkosten der jeweiligen Einrichtungen besprochen. So verändern sich die Essenkosten von 3,30 Euro auf 6,57 Euro um kostendeckend zu sein. Derzeit werden die Personalkosten durch die Stadt Hagenow getragen, welche als Verlust dargestellt sind. Hierauf folgend werden die Anteile der geförderten Kinder verwaltungsseitig dargelegt.
Sofern eine Erhöhung der Essenkosten angestrebt wird, ist durch die Verwaltung eindeutig nach außen zu kommunizieren.
Eine entsprechende Beschlussvorlage wird durch den Fachbereich II vorbereitet.