10.12.2019 - 6.1 Kita-Satzung, Vorlegung der Ergänzungen

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Wortprotokoll

Frau Heimke erläutert die Ergänzungen der Kita-Satzung.
Die Eltern müssen ihren Kindern pro Kalenderjahr drei Wochen „Urlaub“ von der Kita geben. Im § 3 der Kita-Satzung soll festgelegt werden, dass zur Aufnahme eines Kindes in den städtischen Kitas eine ärztliche Bescheinigung, der aktuelle Impfstatus des Kindes und ein Nachweis über eine Impfung gegen Masern vorliegen soll. Da keine gesetzliche Impfpflicht besteht, wird derzeit durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim geprüft, ob alle diese Bedingungen gestellt werden dürfen.