21.01.2020 - 4 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 21.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Familie Dehne, Eigentümer des Grundstückes in Hagenow, Bahnhofstraße 58, grenzt an der Grundstück des OBI-Marktes und stellt die Sachlage der Regenentwässerung und die damit verbundenen Probleme dar. Er informiert, dass es bereits mehrfach Kontakt mit der Stadt Hagenow gab, bislang aber keine Veränderung eingetreten ist.
Herr Wiese informiert über den Sachstand:
Es ist richtig, dass es bereits mehrfach Kontakt mit der Stadt gab, immer aber darauf hingewiesen wurde, dass es sich im Grunde um eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem OBI-Markt und der Familie Dehne handelt. Die Stadt hatte sich bereit erklärt zu unterstützen, aber letztendlich ist hier der OBI-Markt gefragt. In einem gemeinsamen Termin mit dem Planer wurde festgestellt, dass das angesprochene Biotop in Form eines „Teiches“ keinen Überlauf hat und auch nicht ans öffentliche Netz angeschlossen ist. Um dies zu erreichen, muss OBI einen Antrag auf Anbindung an das öffentliche Netz an den Abwasserzweckverband stellen.
Herr Dehne fragt, ob es nur OBI ist, der das Regenwasser in den besagten Teich leitet oder ob auch noch von anderen Objekten, z. B. die evang. Schule, die neue KITA .., hier etwas eingeleitet wird?
Herr Wiese teilt mit, dass auf Nachfrage bei der evang. Schule eine Einleitung des Regenwassers in den vorhandenen Teich verneint wurde. Die neue KITA sollte ans öffentliche Netz angeschlossen sein, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass Bestands- leitungen im Zuge der Straße „Am Prahmer Berg“ und anliegender Grundstücke noch in Betrieb sind. Dies ist zu prüfen, jedoch ist dieses über die Stadtwerke/ Abwasserzweckverband kostenpflichtig und wurde bislang nicht veranlasst.
Herr Schlüter informiert, dass Familie Dehne mit der Problematik der Regenentwässerung an ihn herangetreten ist und er empfohlen hat, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr vorzusprechen, da die Stadt für die Vorflut zuständig ist. Es muss unterstützt und mit OBI erneut gesprochen werden.
Herr Wiese sagt eine erneute Kontaktaufnahme mit OBI zu; denn am Ende wird der Eigentümer die Anbindung ans öffentliche Netz herstellen müssen.
Herr Jessel merkt an, wie OBI zu einer Baugenehmigung gekommen ist, wenn solche Angelegenheiten, wie z. B. die Regenwasserableitung, nicht geklärt ist. Herr Baalhorn verteilt in diesem Zuge Luftbilder, auf denen eine fast vollständige Überbauung der Grundstücksflächen erkennbar ist, was das Biotop dann zum See macht. Herr Brüch äußert, dass es keinen Anschlusszwang bei Regenwasser gibt, es muss lediglich nach BauGB ein Versickerungsnachweis erbracht werden.
Herr Wiese: Die Thematik OBI und deren Erweiterung ist bekannt, auch die Probleme bei der Anlieferung (parkende LKW´s auf dem angrenzenden Gegweg).
Dennoch muss gesagt werden, dass jedes Vorhaben zur Genehmigung beim Landkreis liegt und durch die Stadt nur die bauplanungsrechtlichen Belange zu beurteilen sind. Es muss geprüft werden, ob durch die Untere Wasserbehörde die entsprechenden Nachweise gefordert wurden.
Herr Baalhorn fragt, wie weiter verfahren wird? Herr Schlüter empfiehlt eine Nachfrage beim Landkreis, was in der Baugenehmigung steht. Herr Mario Walter schlägt vor, die Baugenehmigung einzusehen und beim Landkreis nachzufragen, ob es bezüglich der Entwässerung Nachforderungen gibt. Herr Wiese sagt zunächst eine nochmalige Kontaktaufnahme mit dem OBI-Markt zu. Ob die gesamte Baugenehmigung bei der Stadt vorliegt, wird geprüft.
Herr Baalhorn schlägt vor, die Problematik OBI-Markt auf die Tagesordnung der Sitzung am 28.04.2020 zu nehmen. Die Bauausschussmitglieder stimmen zu.
Die noch verbliebenen Gäste verlassen die Sitzung um 19.43 Uhr