06.02.2020 - 8 Beschluss über die Verpflegungskosten in den ko...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Höhn zeigt ein Mitwirkungsverbot gemäß § 24 der Kommunalverfassung M-V an und nimmt im Zuschauerbereich Platz.

Dass mit Beschlussfassung ein Elternbrief verfasst, dieser allen Eltern zugesendet und auch dem Ausschuss für Jugend, Senioren, Soziales und Kitas in der nächsten Sitzung vorgelegt wird, würde sich Frau Heinrich wünschen.

Bürgermeister Herr Möller kommt der Bitte von Frau Benzien nach, zur vorliegenden Beschlussvorlage einige Erläuterungen zu geben. Diese beginnt der Bürgermeister mit der Anmerkung, dass einerseits die Landesregierung die Kitabeiträge für die Eltern übernommen hat, andererseits nun die Stadt Hagenow von den Eltern die komplette Übernahme der Verpflegungskosten für deren Kinder verlangt. Dies hätte auch schon längst passieren müssen, sei aber aus verschiedensten Gründen nicht umgesetzt worden. Jetzt sei man an dem Punkt angelangt, diese Kosten nicht mehr tragen zu können. Weder Stadt noch Stadtvertretung tten die Absicht, finanziell daran zu verdienen. Ziel sei es, die Ausgaben, die die Stadt hat, auch wieder einzunehmen. Auch habe sich die Stadt Hagenow einer überörtlichen Rechnungsprüfung unterziehen müssen, mit dem Ergebnis, dass die Versorgung nicht kostendeckend abgerechnet wird, dieses durch die Stadtverwaltung nun zu erklären und abzustellen ist. Gemäß § 29 Abs. 1 des Kindertagesförderungsgesetzes M-V haben die Eltern die Kosten der Verpflegung zu tragen. Eine finanzstarke Kommune könne jedoch Zuschüsse gewähren. Die Stadt Hagenow sehe momentan keine Möglichkeit einer Unterstützung, da auch enorme Investitionen in den nächsten Jahren anstehen. Dennoch würde er eine jährliche Prüfung der finanziellen Mittel anregen, um zu sehen, ob eine Unterstützung seitens der Stadt für die Eltern möglich ist oder nicht.

Herr Wodke betont, dass aus Sicht seiner Fraktion die Transparenz bei den Eltern derzeit zu diesem Thema fehlt. Deshalb sei es sehr wichtig, vor Ort in den Kitas Gespräche zu führen, der Bürgermeister in den Einrichtungen die Eltern darüber informiert, welche Zuschüsse konkret getätigt werden und wie sich auch in Zukunft die Situation der Stadt darstellt.

rgermeister Herr Möller begrüßt den Vorschlag zur Gesprächsführung in den Kitas, würde sich aber auch eine Teilnahme seitens der Fraktionen wünschen sowie der Vorsitzenden des Ausschusses für Jugend, Senioren, Soziales und Kitas.

Da laut Beschlussvorschlag die Verpflegungskosten nun erst ab dem 01.04.2020 erhöht werden sollen, erkundigt sich Frau Dr. Meier nach der Höhe der dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten für die Stadt.

Nach Auskunft des Bürgermeisters belaufen sich diese auf ca. 70 T €.

r Frau Lampe sind Informationspolitik und Kommunikation das A und O, um Missverständnisse zu vermeiden. Nicht nur der Bürgermeister / die Verwaltung habe die Pflicht zu informieren, sondern auch jeder Bürger sei dazu verpflichtet, sich zu informieren.

 

Elternarbeit in Kitas sei vorrangige Aufgabe der Kitaleiterin bzw. des Kitaleiters, die bei freien und auch bei kommunalen Trägern von einer Fachaufsicht / von einer Mitarbeiterin der Verwaltung angeleitet werden. Dies seien die direkten Ansprechpartner. Die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen werde gefördert, aber man müsse hier die kostenbeitragsfreie Kita und die Verpflegungskosten streng auseinanderhalten. Einkommensschwache Familien würden mit Antragstellung auch weiterhin vom Landkreis sehr unkompliziert Unterstützung erhalten. Auch dürfe man nicht vergessen, dass Einwohner unserer Stadt ihre Kinder in Kitas betreuen lassen, die in freier Trägerschaft sind, sie dann aber auch die gleichen Rechte haben.

Dass Hagenower Kinder auch in anderen Einrichtungen betreut werden, wird vom Bürgermeister bestigt. In den Kindertagesstätten der Stadt würden zudem Kinder betreut, deren Eltern nicht in Hagenow wohnhaft sind. Auch darüber müsse nachgedacht und ausgiebig diskutiert werden.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den in der Anlage ermittelten Kostensatz für die Ganztagsverpflegung in den kommunalen Kindertagesstätten ab 01.04.2020

 

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Abstimmungsergebnis:

 

18

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

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