05.04.2016 - 7.4 Aufstellungsbeschluss sowie Beschlussfassung üb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Di., 05.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wiese erläutert, dass die Eigentümer erweitern möchten und daher eine Änderung des B-Planes erforderlich ist.
Herr Jensen ergänzt, dass für die Erweiterung der Werkstatt des Autohauses Schulz nur geringe Möglichkeiten bestehen, da der Freihaltebereich von 20 m zur B 321 einzuhalten ist (bebauungsfrei) und sich entlang der Gottlieb-Daimler-Straße zu erhaltende Leitungen befinden. Eine Anfrage beim Straßenbauamt Schwerin ist erfolgt, ob eine Ausnahme im 20 m Freihaltebereich für eine Erweiterung von 10 m möglich ist. Mündlich ist bereits mitgeteilt, dass keine Zustimmung in Aussicht gestellt wird. Herr Schulz wurde informiert.
Die Baugrenze wird so geändert, dass diese bis an den 20 m Freihaltebereich un dden Leitungsbestand erweitert wird.
Beschlussvorschlag:
1.Für einen Teilbereich soll die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet südöstlich der B 321/ Hauptzufahrt ehemalige Garnisonskaserne in Sudenhof gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Änderungsbereiches umfasst den nördlichen Bereich des Plangebietes, abgegrenzt durch die B 321 im Norden, der Sudenhofer Straße (Kreisstraße 22) im Osten und der Gottlieb-Daimler-Straße im Süden.
2.Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
3.Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow ortsüblich bekannt zu machen.
4.Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird in der vorliegenden Fassung befürwortet, der Entwurf der Begründung gebilligt.
5.Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 mit der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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