11.06.2020 - 18 Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB über d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Krull zeigt ein Mitwirkungsverbot gemäß § 24 der Kommunalverfassung M-V an und nimmt im Zuschauerbereich Platz.

 

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Beschlussvorschlag:

1.Die Stadtvertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht               wird gebilligt.

2.Die zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 41 aufgestellten örtlichen Bauvorschriften auf Grundlage der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern werden ebenfalls als               Satzung beschlossen.

3.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich               bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie-               und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ mit Begründung und zusammenfassender Erklärung               während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden               kann.

4. Der Satzungsbeschluss 2020/0177 wird aufgrund der nicht beschlossenen örtlichen Bauvorschriften hiermit aufgehoben und mit diesem Beschluss neu gefasst.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

17

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage