18.08.2020 - 6.1 Thematik Niederschlagsentwässerung Bereich Bahn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 18.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Baalhorn erläutert kurz die anstehende Problematik, begrüßt dazu Herrn Adolf vom Abwasserzweckverband und die Eigentümer des angrenzenden Grundstückes. Er führt aus, dass es bereits einen Vororttermin mit OBI, der Stadt und den Eigentümern gab, es div. Schriftverkehr gibt, bislang jedoch keine Änderung vorgenommen wurde.
Herr Wiese stellt zunächst klar, dass die Stadt lediglich vermittelnd tätig ist, da es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt. Es ist richtig, dass es Schriftverkehr gibt, aber dieser über den Bürgerbeauftragten bei der Stadt und wie bekannt ist, auch beim Abwasserzweckverband einging. Die vorgangsführende Behörde in Bezug auf die Baugenehmigungen ist der Landkreis Ludwigslust- Parchim. Weiter teilt Herr Wiese mit, dass in der letzten Woche ein Termin mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises, dem Abwasserzweckverband, dem Planer vom OBI und der Stadt Hagenow stattgefunden hat.
Herr Adolf als Vertreter des Abwasserzweckverbandes teilt mit, dass OBI nachweislich erschlossen ist, ein Anschluss an die Leitung in der Bahnhofstraße möglich wäre, diese jedoch nicht genutzt wird. Einen Benutzungszwang gibt es nicht; die Versickerung in den vorhandenen Teich ist rechtens.
Herr Schlüter möchte wissen, ob die Querschnitte ausreichend sind, wenn OBI sich anschließen würde? Weiter wird angefragt, ob es in der Baugenehmigung kein Nachweis über den Verbleib des Regenwassers gibt und wenn ja, warum die Bauordnung des Landkreises die Vorgaben nicht durchsetzt?
Herr Wiese erläutert, dass der Antrag auf Errichtung Baumarkt von 1994 ist. Entsprechend der Entwässerungsplanung für das Gebäude wird das Niederschlagswasser versickert; eine hydraulischer Nachweis konnte nicht vorgelegt werden. Anhand von Karten wird die vorhandene Situation erläutert, u. a. steht die Frage, was kommt alles im „Teich“ an (Altanschlüsse)? Die Möglichkeit einer Kamerabefahrung und Nebelung würde nach Auskunft des Abwasserzweck- verbandes nichts bringen, da die Leitung sehr alt und wahrscheinlich zugewachsen ist. Für die KITA „Kleine Nordlichter“ kann der Anschluss an die eventuell vorh. Leitung ausgeschlossen werden.
Im Ergebnis ist zu sagen, dass der Anschluss an das öffentliche Kanalsystem möglich ist; eine Stellungnahme der Wasserbehörde fehlt in den Baugenehmigungsunterlagen.
Herr Baalhorn vertritt die Meinung, dass geprüft werden muss, was oder wer noch in den Teich einleitet. Auch müsste geprüft werden, wie der Teich gewidmet ist, ob in ein Biotop überhaupt Regenwasser abgeleitet werden darf und ob die Außenanlage von OBI überhaupt zulässig ist?
Herr Wiese öffnet dazu den Flächennutzungsplan.
Herr Schlüter äußert, dass die Bauordnung tätig werden muss; die Auflagen der Baugenehmigung sind zu erfüllen.
Herr Baalhorn stimmt zu und gibt der Verwaltung den Prüfauftrag bezüglich der Umsetzung der Bauauflagen, die Fakten zum Biotop, die Versiegelung der OBI-Flächen, Zulässigkeit der Nutzung, Höhe der Einfriedung?
Herr Möller, Bürgermeister, teilt mit, dass die Beauftragung der Verwaltung leicht gemacht ist. Diese Problematik ist jedoch nicht Sache der Stadt Hagenow. Zum Einen handelt es sich um Privatrecht und zum Anderen hat die Stadt keine bauordnungsrechtlichen Befugnisse.
Herr Baalhorn nimmt die Aussage zur Kenntnis und möchte, dass zur nächsten Sitzung die Untere Wasserbehörde des Landkreises eingeladen wird.