10.09.2020 - 11 Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verantwortlich: Rechnungsprüfungsausschuss
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do., 10.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Gabriele Behrens
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wodke, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, gibt vorab einige Erläuterungen zu dem vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2017 der Stadt Hagenow i. d. F. vom 28.04.2020.
Herr Wodke merkt zunächst an, dass auch weiterhin die laut Kommunalverfassung M-V vorgeschriebene Terminsetzung für die Aufstellung des Jahresabschlusses nicht eingehalten wird, wir hier immer noch zeitlich in Verzögerung sind. Auch für den Abschluss 2018 werde man wohl letztendlich davon ausgehen müssen, dass dieser ebenfalls verspätet geprüft wird. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe parallel zur Aufstellung des Jahresabschlusses zwischen September 2019 und März 2020 Einsicht in die vorgelegten Zahlen der Buchhaltung genommen. Ergeben habe sich insgesamt eine verbesserte Jahressituation. Gesichert sei weiterhin die Finanzrechnung für das Jahr. Die Bewertungsmaßstäbe für die Vermögensgegenstände seien im Wesentlichen beibehalten, die Darstellung des vorgelegten Risiko- und Prognoseberichtes ebenfalls geprüft worden. Hier habe es keinerlei Bedenken gegeben. Die Anmerkung des Rechnungsprüfungsamtes, dass der Ausgleich des Fehlbetrages von ca. 403 T € aus der Jahresrechnung 2015 in 2016 zur Deckung aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage nicht zulässig war, sei in der Jahresrechnung 2017 bereinigt worden. Insgesamt gebe es Feststellungen, die im Prüfvermerk beschrieben seien. Neben den Fristen der Prüfung und Aufstellung gehe es zum Beispiel darum, dass das Vertragsregister noch nicht in endgültiger Form vorliegt. Genannt sei auch die fehlerhafte Darstellung des Vortrages der Ein- und Auszahlungen zum 01.01.2012. Hier befinde sich die Stadt noch immer in Abstimmung mit dem Softwareanbieter. Grundsätzlich werde den wirtschaftlichen Verhältnissen der Stadt nach Beurteilung durch den Rechnungsprüfungsausschuss kein Anlass zu wesentlichen Beanstandungen gegeben.
Frau Lampe dankt dem Vorsitzenden sowie den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für die Feststellung des Jahresabschlusses 2017, einer sehr anspruchsvollen und umfassenden Prüfaufgabe, der sie ausdrücklich ihren Respekt zollt. Zudem weist Frau Lampe darauf hin, dass die Zahlungsfähigkeit in 2017 in keinster Weise gefährdet war, es keinen Anlass zu Beanstandungen bei der wirtschaftlichen Beurteilung der Lage gab sowie die Aussagen zu Risiken und Prognose zutreffend sind. Demnach gebe es keine Bedenken gegen den Beschluss, den Jahresabschluss 2017 in der vorliegenden Fassung festzustellen. Es sei ein gutes Ergebnis für die Stadt, für die Verwaltung und für die Stadtvertretung.
Dass die Jahresabschlüsse nicht fristgerecht vorliegen sei nach Ansicht von Herrn Baalhorn keine Kleinigkeit. Der Rechnungsprüfungsausschuss mahne dies schon seit Einführung der Doppik an. Mit den Jahresabschlüssen komme die Verwaltung einfach nicht hinterher. Schwierig werde es anscheinend auch sein, den Jahresabschluss 2018 dieses Jahr noch zu prüfen. Die Verwaltung habe da schon Probleme, diese Aufgaben zeitnah abzuarbeiten. Dankesworte richtet auch Herr Baalhorn an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Stadtvertretervorsteher Herr Speßhardt bedankt sich bei Herrn Wodke und den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für die geleistete Arbeit (Blumenpräsent an Herrn Wodke überreicht).
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Hagenow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Hagenow zum 31.12.2017 i. d. F. vom 28.04.2020 fest.
Die im Jahresabschluss zum 31.12.2016 vorgenommene Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage, zur Deckung des Ergebnisvortrages aus dem Haushaltsvorjahr wurde korrigiert. Hierzu wurde zum 31.12.2017 ein Passivtausch von allgemeiner und zweckgebundener Kapitalrücklage in Höhe von 403.686,92 € gebucht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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9,9 MB
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