14.01.2020 - 5.2 Beratung der Essengebühren für die Kitas

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Wortprotokoll

Da am 10.12.2019 der TOP zur Beratung der Beschlussvorlage hinsichtlich der Festsetzung der Verpflegungskostenr die städtischen Kitas von der Tagesordnung genommen wurde, bittet Frau Heinrich an dieser Stelle um Beratung, wie weiterhin mit dem Beschluss umgegangen werden soll.

Frau Kryzak schlägt vor, nach Bekanntgabe des Landkreises zur voraussichtlich geringeren Erhebung der Kreisumlage, die erhöhten Verpflegungskosten von Seiten der Stadt mit den Einsparungen teilweise zu decken und den Eltern mit einem Teilausgleich entgegenzukommen.
Frau Krull fragt, ob die Unterstützung der Kosten für ein Jahr beschlossen werden soll oder wie der Vorschlag gemeint sei?
Frau Kryzak bestätigt, dass eine teilwiese Kostenstützung der Stadt nur für ein Jahr möglich ist, da es sich um eine freiwillige Ausgabe der Stadt handelt, die von den finanziellen Möglichkeiten des Haushaltsjahres abhängig ist und jährlich neu geprüft werden muss. Sie ist der Meinung, dass auch der Landesbeschluss zur Befreiung der Elternbeiträge für die Nutzung von Kita-Plätzen befristet auf zwei Jahre festgeschrieben wurde.
Hier korrigiert Frau Schweda folgendermaßen: Die Höhe der bereitgestellten Mittel an die Landkreise wird alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf angeglichen, die Gebührenfreistellung der Eltern wurde jedoch gesetzlich festgeschrieben.

Frau Speßhardt befürchtet Probleme bei der Umsetzung der teilweisen Kostenstützung des Verpflegungsgeldes durch die Stadt.
Frau Neumann sieht ein Problem in der Abhängigkeit mit der Kreisumlage.

Frau Heinrich weist darauf hin, dass die freiwerdenden Mittel des Haushaltes, auf Grund einer geringer als geplant fällig werdenden Kreisumlage, von der Stadt benötigt werden, um dringend bevorstehende Aufgaben für die Feuerwehr lösen zu können, wie es die als Tischvorlage eingereichte Beschlussvorlage für TOP 5.3 auch ausweist.

Frau Krull ist der Meinung, unabhängig vom Votum des heutigen Abends, dass die Eltern von der Verwaltung vorab hätten besser informiert werden müssen. Der Unmut der Eltern zur kurzfristigen Entscheidung über die enorme Erhöhung der Verpflegungskosten sei verständlich. Ihnen fehlen Erläuterungen und Hinweise u.a. auch zur bisherigen Finanzierung der Kosten. Es fehle eine Informationsveranstaltung für die Eltern.

Frau Heimke und Frau Heinrich weisen auf die Einberechnung aller zur Verpflegung zugehörigen Natural-, Sach- und Personalkosten hin, nachlesbar in einem Informationsschreiben, S. 2, Abs. 2+3, der Sozialministerin Stefanie Drese vom 18.12.2019 an den Bürgermeister, Herrn Möller. Es gab keine Neuregelung der zur Verpflegunghlenden Kosten bzw. der bei den Platzkosten nicht zu berücksichtigenden Kosten, nur wurden sie teilweise durch die Stadt getragen.

Frau Heinrich vertritt die Meinung, dass alle anfallenden Kosten auf die Verpflegungskosten der Eltern umgelegt werden müssen.
Sie erklärte, dass sie das Kostenangebot des derzeitigen Anbieters Dussmann prüfen wolle, was jedoch aus rechtlicher Sicht erst nach ordnungsgemäßem Antrag mit Zustimmung der Stadtvertretung glich sei, um notwendige Anhaltspunkte für weitere Entscheidungen zu erlangen. Das derzeitige Angebot der Firma sei günstig und vor einer Neuausschreibung wäre auch eine Vertragsverlängerung um ein Jahr möglich.
An dieser Stelle der Beratung werden Einwände der Eltern aus der Gästereihe laut, den Vertrag auf Grund der mangelnden Essenqualit nicht zu verlängern, lieber neu auszuschreiben. Sie weisen auf die mangelnden Informationen hin und bitten um Einbeziehung vor einer Neuentscheidung.
Es erfolgt der Hinweis, dass bei einer Neuausschreibung auf jeden Fall mit einem deutlich höheren Kostensatz zu rechnen ist, selbst die Firma Dussmann könne den derzeitigen Preis nicht halten. Vertragsende ist der 18.08.2021, d.h. mit den Vorbereitungen einer neuen Ausschreibung müsse bereits 2020 begonnen und
die Kriterien dafür überarbeitet werden.

Frau Schweda bittet im Vorfeld des Treffens von neuen Entscheidungen, Eltern bzw. Elternrat einzubeziehen, um nsche anzuhören und Vorschläge zu prüfen. Sie bestätigt aber auch für die heute zu treffende Entscheidung zum Umgang mit der Beschlussvorlage zur Anpassung der Verpflegungskosten, die notwendigen finanziellen Aufwendungenr die Feuerwehr zu berücksichtigen.

Frau Heinrich schlägt vor, über die Beschlussvorlage mit der vorgeschlagenen Verpflegungskostensumme von 6,57 EURO abzustimmen, damit sie im Februar von der Stadtvertretung beschlossen werden kann und ab 01. März Gültigkeit erlangt.

Frau Schulz bittet um Aktualisierung der Daten der Beschlussvorlage vor Beschlussfassung.

Es kommt wiederum zu Fragen und Meinungsäerungen der Eltern aus dem Gästebereich, warum die Stadt so dringend auf das Geld angewiesen sei und nicht weiterhin stützen könne, bzw. staffelmäßig eine Erhöhung einführe, statt so abrupt den Preis für die Eltern zu erhöhen. Frau Heinrich weist auf die Einhaltung des Rederechts hin, unterstreicht aber dennoch mit ihrer Antwort die Notwendigkeit des Einsatzes aller freien finanziellen Mittel für den Bau des neuen Schulcampus, in deren Genuss der Nutzung auch die Kinder der anwesenden Eltern einmal kommen, sowier die Umsetzung von Aufgaben in der Freiwillige Feuerwehr Hagenows.
Weiterhin gibt sie noch einmal den Hinweis, dass Eltern mit geringem Einkommen sich in der Kitabteilung zur Antragstellung auf finanzielle Unterstützung beraten lassen können.

Sie bittet die Abgeordneten um Abstimmung der Beschlussvorlage mit den vorzunehmenden festgelegten Änderungen.

Ergebnis der Abstimmung: 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, keine Enthaltung.

Frau Kryzak schlägt vor, die Verwaltung prüfen zulassen, ob eine mögliche weitere Stützungssumme entsprechend dem aktuellen Haushaltsbedarf glich sei und dann eine neue Ausschreibung vorzubereiten.

Auch Frau Neumann ist für eine Prüfung der Zuschussmöglichkeiten durch die Verwaltung.

Herr Wodtke erläutert, dass sich der Finanzausschuss in der nächsten Sitzung mit dem Thema befassen wird, es aber auch davon abhängig sei, ob Mittel zur Verfügung stehen, wann der Startschuss für die vorgesehenen Großprojekte wie Schulcampus usw. fällt und die geplanten Mittel dafür dann fällig werden.

Frau Heinrich fasst zusammen:

rgermeister und Finanzabteilung werden vorab beauftragt die Möglichkeit der weiteren Stützung zu prüfen.

Das Ergebnis der heutigen Abstimmung dieses Gremiums zur Beschlussvorlage wird an den Finanzausschuss weitergereicht, mit dem Ziel, dass die neue Satzung der Verpflegungskosten ab 01.03.2020 wirksam wird.