24.08.2020 - 6 Information der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 24.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Reimer erläutert den aktuellen Stand der Finanzrechnung 2020. Dabei wird im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Gewerbesteuer 5,0 Mio. Euro geplant worden sind und diese Summe auch ergebnistechnisch verbucht worden ist. Ohne die Corona-Krise würde das Anordnungssoll bei ca. 5,6 Mio. Euro liegen. Bei der Gewinnabführung von den Stadtwerken könnte der geplante Betrag von 300,0 TEuro nicht in voller Höhe kommen. Dazu wird es Ende August/ Anfang September Gespräche mit der Geschäftsführung geben. Hinzu kommt, dass Herr Hochgesandt eine Abfrage zur Prüfung der Haushaltsansätze bei den Fachbereichs- und Teamleitern gemacht hat. Größere Abweichungen sollten benannt werden. Der Baubereich teilte mit, dass über 100,0 TEuro der Ansätze nicht kassenwirksam werden. Weitere Maßnahmen können auch nicht umgesetzt werden, aber da gibt es die Möglichkeit der Mittelübertragung in das Jahr 2021. Bei den restlichen Ein- und Auszahlungen wird zurzeit davon ausgegangen, dass sich die Ansätze ohne größere Abweichungen entwickeln werden. Der Mittelabfluss bei den Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit erfolgt schleppend. Insgesamt wird Stand heute eine Gesamtliquidität in Höhe von ca. 7,2 Mio. Euro ausgewiesen, die sich durch die Lohnzahlung Ende August wieder verringern wird.
Abschließend wird von Herrn Reimer die Information gegeben, dass ins Allris eine Umfrage des Deutschen Städtetages über die Hebesatzentwicklung bei den Städten der Jahre 2019 und 2020 zur Kenntnis eingestellt wurde.
Frau Lampe fragt an, ob die Summe von 100,0 TEuro aus dem Baubereich Minderausgaben seien und wie sich diese zusammensetzen. Herr Reimer erläutert, dass 80,0 TEuro für die Waldumwandlung im B-Plan 41 in diesem Jahr nicht zum Tragen kommen und nächstes Jahr neu veranschlagt werden müssten. Eine zweite große Säule betrifft die Vergütungszahlungen an den Sanierungsträger. Durch den Abschluss des Sanierungsgebietes „Stadtumbau Ost“ mussten die Vergütungen aus dem städtischen Haushalt bezahlt werden. Mit Wiederaufleben des Sondervermögens werden die Zahlungen wieder vom Sanierungsträger geleistet. Hinzu kommen viele weitere kleine Projekte, die dieses Jahr nicht umgesetzt werden können, wo aber ein Übertragungsvermerk für das nächste Haushaltsjahr vorliegt.