17.08.2020 - 5.2 Brandschutzbedarfsplanung - Ein Bericht -

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Wortprotokoll

Herr Werner stellt den Brandschutzbedarfsplan (BSBP) für die Stadt Hagenow, die Feuerwehr vor. Inhalt ist eine Gebietsbeschreibung, die Gefahren- und Risikoanalyse mit der Betrachtung der Ist- und Sollzustände und die Zieldefinition auf Grundlage der Feuerwehrdienstvorschriften (Mindeststärken betreffend) sowie der Feuerwehr- organisationsverordnung (Eintreffzeitenregelung). Korrekturen werden noch eingearbeitet. Der BSBP gilt für 5 Jahre. Das Amt Hagenow Land hat bereits einen BSBP.

Die Stadtvertretung, die Feuerwehr und die Verwaltung legen auf Grundlage des BSBP und bestimmter Gefahrensituationen Schutzziele fest (Anlage 1, Verfahrensweise und Beispiele für die Schutzzielfindung; Anlage 2, vorläufige Schutzziele der Stadtvertetung Hagenow; Anlage 3 Abkürzungen).

Das LF 16/12 ist ein Löschgruppenfahrzeug mit einer Feuerlöschkreiselpumpe die 1600 l Wasser/ min fördert und 1200 l Wasser an Bord hat. Das Fahrzeug wird ersetzt. Ein LF 20 (Löschgruppenfahrzeug mit 2000 l Wasser an Bord und Allradantrieb) wird angeschafft (Anlage 4, FFw Fahrzeugübersicht und -entwicklung). Siehe Beschlussvorlagen im nicht öffentlichen Teil.

Herr Jan Meyer, ehem. Wehrführer, sagt, die angestrebten 17 Minuten (Eintreffzeit bei einem Hausbrand bis zum Vollbrand) können aufgrund der Verkehrssituation Hagenows praktisch nicht eingehalten werden. Allein die Anfahrt vom Arbeitsplatz zur Feuerwehrzentrale/ Eichenweg ist r manche Einsatzkräfte bis zu 10 min lang. Die Straße Am Prahmer Berg kann nicht mehr genutzt werden.

 

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Anlagen