28.04.2016 - 21 Hortbetreuung von Kindern
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion CDU
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do., 28.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2016/0042 Hortbetreuung von Kindern
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Politik
- Federführend:
- Büro der Stadtvertretung
- Bearbeiter:
- Christine Wiepcke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
In der Begründung zu diesem Antrag macht Herr Baalhorn deutlich, dass es für Eltern, deren Kinder die 4. Klasse beendet haben, keine Möglichkeit gibt, ihre Kinder während der Ferienzeit unterzubringen. Nicht jede Familie könne es einrichten, die Kinderbetreuung über die gesamte Ferienzeit (Sommerferien) sicherzustellen. Voraussetzung für eine Betreuung in den städtischen Einrichtungen sei dann ein entsprechender Antrag der Eltern sowie ein zu entrichtendes Betreuungsgeld.
Frau Lagemann spricht sich dafür aus, diese Angelegenheit vorab im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport zu beraten. Dem Vorschlag an sich stehe sie positiv gegenüber.
Dass diese Thematik schon einmal im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport angesprochen wurde, teilt die Vorsitzende dieses Ausschusses, Frau Benzien, mit. Es sei jedoch nicht möglich gewesen, diese Problematik in einem beratenden Ausschuss zu diskutieren. Daher sei dieser Antrag der Stadtvertretung zur Entscheidung vorgelegt worden, mit dem Auftrag an den Bürgermeister, dies zu prüfen.
Herr Wrankmore schließt sich der Auftragserteilung an den Bürgermeister, laut Beschlussvorschlag, an.
Bürgermeister Herr Möller verweist auf eine erste Vorprüfung, die die Verwaltung bereits vorgenommen hat. Eine tiefgreifende Prüfung müsse allerdings noch erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Hortbetreuung von Kindern nach der Grundschulzeit (ab dem Sommer nach der Klasse 4) und während der Zeit der Orientierungsstufe (spätestens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) in den Schulferien, besonders während der Sommermonate möglich ist.