03.03.2020 - 7.3 Abwägungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB über d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiese, Dirk
- Datum:
- Di., 03.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schulz verlässt die Sitzung um 19.14 Uhr.
Frau Schwarz, Stadtplanerin, informiert zum Verfahrensstand:
- öffentliche Auslegung 04.11. bis 06.12.2019
- parallel Beteiligung Behörden und TöB
- Abschlussbericht Kampfmittelbelastung liegt seit 14.01.2020 vor, letzte Stellungnahmen eingegangen am 10.02.2020
- aus Stellungnahmen LUNG M-V war Überarbeitung der Schalltechnischen Untersuchung von 2017 erforderlich; Unterlagen sind am 29.02.2020 eingegangen. Entsprechend erfolgte eine Änderung der Abwägung (Blätter 21-22).
- keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen
Schwerpunkte Abwägung
- Kampfmittelberäumung
- Beräumung erfolgte bis 2,00 m Tiefe
- Fläche der Hochdruckgasleitung entlang Sudenhofer Straße und Eichenreihe im Osten wurden nicht freigegeben. Diese Flächen verbleiben im Eigentum der Stadt.
- Waldabstand
- Einvernehmen zur Waldabstandsunterschreitung wurde erteilt.
- Im 30 m Waldabstand keine Nutzungen zum ständigen Aufenthalt von Menschen; Lager und Stell-, Verkehrsflächen bis 4 h Nutzungen sind zulässig.
- Waldabstand zur Sudenhofer Straße kann entfallen, da Straße selbst als Wundstreifen sowie die höhere Verkehrssicherungspflicht an Kreisstraße einzustellen ist.
- Zustimmung Waldumwandlung, Aufforstung von 3,2 ha in Scharbow
- Leitungsrechte
Entlang Sudenhofer Straße Leitungsrecht für Hochdruckgasleitung (HanseGas), in Planstraße C für Stadtwerke
- Löschwasserversorgung
nicht über das bestehende Netz möglich, Brunnen erforderlich
- Straßenanbindung
Sichtdreiecke übernommen
Straßenbreiten mit 3,50 m für öffentliche Zufahrt zur hinter liegenden Waldfläche
Straßenbreite 6,50 m für Straße C zur Erschließung der Gewerbeflächen
- Regenwasser
Einleitgenehmigung aus B-Plan Nr. 14 gilt weiterhin
- Emissionskontingente
- aus aktueller schalltechnischer Untersuchung für die Baufelder GI 1 und GI 2 unterschiedlich festgesetzt (tags und nachts)
- damit Sicherung der Wohnbebauung in Sudenhof (Außenbereich und als Mischgebiet angesetzt)
8.Höhenbezugspunkt
Vermesser wurde beauftragt, HP wird nachgetragen.
Die Abwägungsergebnisse wurden in die Planungsunterlagen für den Satzungsbeschluss eingearbeitet. Auf Nachfrage zur Berücksichtigung von Geruch und Staub wurde auf das vorliegende Gutachten vom Büro ECO-Cert zum B-Plan Nr. 41 verwiesen. In dem sich an den B-Plan anschließenden Verfahren nach BImSchG sind entsprechend des konkreten Vorhabens dann die Nachweise zu erbringen.
Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV" hat die Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage) abgewogen:
a) berücksichtigt werden Anregungen von:
-Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
-Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
-Landkreis Ludwigslust-Parchim
-HanseGas GmbH
-Deutsche Telekom Technik GmbH
-Landesamt für innere Verwaltung M-V
-Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
-Vodafone Kabel Deutschland GmbH
-Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie M-V
-GDMcom mbH
-Forstamt Radelübbe
-Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden
-Stadtwerke Hagenow GmbH
b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:
-Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD 53 Gesundheit
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
-keine
d) beteiligte Behörden und sonstige TÖB´S und Nachbargemeinden, die keine
Hinweise und Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben, werden zur
Kenntnis genommen:
-Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
-50Hertz Transmission GmbH
-WEMAG AG
-BVVG GmbH
-Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale
-Straßenbauamt Schwerin
-Nachbargemeinden Bandenitz, Bobzin, Gammelin, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Redefin, Toddin, Warlitz
Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahme vorgetragen.
2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
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