16.04.2020 - 8 Abwägungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB über d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der schriftlichen Beschlussfassung im Umlaufverfahren zur Beschlussvorlage 2020/0176 wird mehrheitlich, 22 Ja-Stimmen zugestimmt.

 

Frau Jana Krull hat ihr Mitwirkungsverbot gemäß § 24 der Kommunalverfassung M-V für die Abstimmung im Umlaufverfahren sowie für die Abstimmung des Beschlussvorschlages schriftlich erklärt.

 

 

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Beschlussvorschlag:

1.Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der des Bebauungsplanes Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ hat die               Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage)               abgewogen:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

-Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

-Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

-Landkreis Ludwigslust-Parchim

-HanseGas GmbH

-Deutsche Telekom Technik GmbH

-Landesamt für innere Verwaltung M-V

-Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und               Katastrophenschutz M-V

-Vodafone Kabel Deutschland GmbH

-Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie M-V

-GDMcom mbH

-Forstamt Radelübbe

-Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden

-Stadtwerke Hagenow GmbH

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

-Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD 53 Gesundheit

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

-keine

d) beteiligte Behörden und sonstige TÖB´S und Nachbargemeinden, die keine

       Hinweise und Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben, werden zur

    Kenntnis genommen:

-Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der               Bundeswehr

-50Hertz Transmission GmbH

-WEMAG AG

-BVVG GmbH

-Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale

-Straßenbauamt Schwerin

-Nachbargemeinden Bandenitz, Bobzin, Gammelin, Hülseburg, Kirch Jesar,               Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Redefin, Toddin, Warlitz

 

Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahme vorgetragen.

 

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit               Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

22

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage