14.10.2020 - 6.2 Informationen zur Förderantragsstellung Smart C...

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Wortprotokoll

Der Förderantrag an die KfW ist bis zum 30.10.2020 bei der KfW in Berlin zu stellen. Einzelne Anlagen können nachgereicht werden.

Aufgrund unser zufriedenstellenden Haushaltslage, die noch durch die Mittel vom Bund zur Abfederung der Auswirkungen aus der Coronakrise sich weiter verbessern wird, kann mit keiner 90%-igen Förderung gerechnet werden. Nach Rücksprache mit der KfW ist der Antrag auf eine 65%-ige Förderung umzustellen.

Da diese Möglichkeit bereits im Frühjahr bekannt war, werden die notwenigen zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von 75 T€ zur Verfügung gestellt. Diese Differenz ist deshalb so gering, da im Gegenzug die KfW alle Eigenleistungen ebenfalls mit 65% bezuschusst. Diese hatten wir in der Bewerbung zu 100% als Eigenanteil eingebracht.

Der Ausschuss unterstützt weiterhin voll die Umsetzung der Smartcity Strategie.