30.09.2020 - 6 Anfragen der Stadtvertreter und Ortsteilbeiräte...

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Wortprotokoll

  1. Die Anfrage von Frau Dr. Meier betrifft die Terminänderung r die außerordentliche Sitzung der Stadtvertretung. Mehrfach angekündigt worden sei für diese Sitzung der 01.10.2020. Für das Verlegen des Sitzungstermins auf den heutigen Tag hätte sie gerne die Gründe gewusst.

Nach Auskunft des Stadtvertretervorstehers Herrn Speßhardt sei der Sitzungstermin auf den 30.09.2020 vorverlegt worden, da mehrere Stadtvertreter ihm gegenüber erklärten, ihre Teilnahme am 01.10.2020 nicht gewährleisten zu können. Auch seine Teilnahme wäre am 01.10.2020 nicht möglich gewesen. Daher habe er entschieden, den Termin für die außerordentliche Sitzung der Stadtvertretung auf den 30.09.2020 zu legen.

 

  1. Herr Kaminski gibt den Hinweis, dass auf der Internetseite der Stadt Hagenow, Downloadcenter, die Denkmalliste des Landkreises Ludwigslust- Parchim nicht aktuell ist (Stand 2001).

Zu den in der Stadt Hagenow installierten WLAN- Hotspots bittet Herr Kaminski um nähere Informationen.

rgermeister Herr Möller nimmt den Hinweis zur Internetseite der Stadt Hagenow dankend entgegen. Eine Aktualisierung werde veranlasst.

Bei den „WLAN- Hotspots“ handle es sich nach Auskunft des Bürgermeisters um ein Projekt des Landestourismusverbandes. Die Stadt Hagenow sei über die Stadt- Information in dieses Projekt gekommen. Den Bürgerinnen und Bürgern werde damit kostenlos WLAN zur Verfügung gestellt. WLAN- Hotspots seien am Rathaus, an der Hagenow- Information und im Museum eingerichtet worden und seit ca. einer Woche Online.

 

  1. Zur Thematik „Umgehungsstraße Hagenow“ schlägt Herr Höhn vor, jetzt zeitnah für Transparenz zu sorgen, um einer etwaigen Unterschriftensammlung vorzubeugen. Die Varianten zur Ortsumgehung sollten bekannt gemacht werden.

Fachbereichsleiter Herr Wiese teilt mit, dass die Variante 2 (ortsnahe Variante) seinerzeit mit der Linienbestimmung im Raumordnungsverfahren beschlossen worden ist. Angesichts der Variantenbildung müsse in der Planungsphase - über das Straßenbauamt - versucht werden, diese rechtzeitig anzuzeigen.

 

  1. In Ergänzung der Anfrage von Frau Dr. Meier zur Terminänderung der außerordentlichen Sitzung der Stadtvertretung erinnert Frau Kryzak den Stadtvertretervorsteher daran, dass er zwei Stellvertreter hat.

Sollte seine Teilnahme nicht möglich sein, wäre die Sitzungsleitung durch die Stellvertreter gewährleistet.

Stadtvertretervorsteher Herr Speßhardt gibt nochmals zu verstehen, dass er diese Entscheidung so getroffen hat, um die Sitzung durchzuführen und auch die Beschlüsse fassen zu können.

 

  1. Herr Wodke spricht den Neubau der Europaschule an und fragt nach, wie es mit Fördermittelgebern aussieht.

Seine zweite Anfrage bezieht sich auf den Stand der Haushaltsplanung 2021.

rgermeister Herr Möller kündigt einen gemeinsamen Termin mit der Interministeriellen Arbeitsgruppe an, der demnächst in Schwerin stattfinden wird. Auch das LFI sei dann mit vor Ort und unterstütze die Gespräche.

Zum Stand der Haushaltsplanung 2021 könne er aktuell keine Auskunft geben. Der nächste Planungsentwurf werde rechtzeitig bekannt gegeben.

 

  1. Herr Baalhorn macht auf Nutria-Ratten am Mühlenteich aufmerksam und fragt an, ob in diesem Jahr dort noch Schilder aufgestellt werden mit der Aufschrift „ttern verboten“.

An die Verwaltung richtet er zudem die Bitte, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Informationen zum Thema „Ortsumgehung Hagenow“ zu geben, so dass alle Ausschussmitglieder über den gleichen Kenntnisstand verfügen.

Fachbereichsleiter Herr Wiese gibt zu verstehen, dass Schilder dort nicht ohne weiteres aufgestellt werden können (Sanierungsgebiet), diese Maßnahme erst geprüft werden muss. Es stehe noch nicht fest, wo genau eine Beschilderung vorgenommen wird.

 

  1. Um den „Tag der Deutschen Einheit“ geht es Frau Benzien. Sie möchte wissen, wie dieses besondere Jubiläum gewürdigt werden soll, welche Vorstellungen es da seitens der Verwaltung gibt, evtl. Presseartikel o.ä.

rgermeister Herr Möller informiert, sich mit dem Stadtvertretervorsteher dahingehend verständigt zu haben, dass es nicht möglich sein wird, eine Veranstaltung durchzuführen. Die Idee von Frau Benzien, einen Presseartikel zu diesem Ereignis zu veröffentlichen nehme er auf, müsse jedoch zunächst klären, ob kurzfristig eine Veröffentlichung noch machbar ist.

 

  1. Im Zusammenhang mit dem Tourismus- WLAN erinnert Herr Wodke an die Einhaltung des Datenschutzes gemäß der Datenschutzgrundverordnung.

rgermeister Herr Möller teilt mit, dass nicht die Stadt Betreiber des WLAN-Spots ist, sondern der Tourismusverband M-V.

 

  1. Auf die illegale Beseitigung eines Fernsehgerätes am Remel und der Entsorgung von Strohballen (mit Netzen umspannt) auf angrenzender Wiese macht Herr Opitz, D. aufmerksam.

Der Bürgermeister weist an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass diese Hinweise auch direkt an die Verwaltung gegeben werden können, so dass schnell und unbürokratisch darauf reagiert werden kann.

 

  1. Stadtvertretervorsteher Herr Speßhardt nimmt Bezug auf die in der letzten Sitzung der Stadtvertretung gefassten Beschlüsse 2020/ 0199 „Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses zur Entlastung des Bürgermeisters zum Jahresabschluss 2017 der Stadt Hagenow nach § 60 Abs. 2 Satz 2 KV M-V“ und 2020/ 0230 „Einrichtung eines Untersuchungsausschusses“ und teilt mit, dass der Bürgermeister Widerspruch gegen beide Beschlüsse eingelegt hat. Die Stadtvertretung müsse in der nächsten Sitzung darüber beschließen.

Widersprüche werden verlesen. Darin heißt es:

Widerspruch gegen den Beschluss Nr. 2020/0199

Gegen den Beschluss der Stadtvertretung mit der Nr. 2020/0199 lege ich Widerspruch gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 KV M-V ein.

Begründung:

Die Stadtvertretung hat den Jahresabschluss 2017 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk beschlossen. Daraus ergibt sich ein Rechtsanspruch gem. § 60 Abs. 5 KV auf Entlastung des Bürgermeisters. Soweit die Entlastung verweigert wird, sind dafür Gründe anzugeben. Im Beschluss der Stadtvertretung fehlt die Begründung gänzlich.

Dazu die Antwort der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim:

Zu dem nicht gefassten Beschluss einer Entlastung für das Jahr 2017 ist auszuführen, dass dieser zunächst keine Rechtswirkung entfaltet und daher grundsätzlich auch keinem Widerspruch zugänglich ist. Jedoch hat der Bürgermeister einen Anspruch auf eine Entscheidung über die Entlastung.

Die Auffassung des Bürgermeisters aus dem Schreiben vom 17.09.2020, wonach bei einer Verweigerung der Entlastung die Gründe anzugeben sind, ergibt sich aus der Regelung in § 60 Abs. 5 Satz 3 KV.

Widerspruch gegen den Beschluss Nr. 2020/0230

Gegen den Beschluss der Stadtvertretung mit der Nr. 2020/0230 lege ich Widerspruch gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 KV M-V ein.

Begründung:

Nach § 36 Abs. 1 Satz 3 KV M-V ist u.a. die Bildung von Ausschüssen in der Hauptsatzung zu regeln. Die Hauptsatzung der Stadt Hagenow lässt die Bildung eines Untersuchungsausschusses nicht zu. In § 6 der Hauptsatzung sind die Ausschüsse der Stadtvertretung abschließend aufgeführt.

Dazu die Antwort der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim:

Nach § 33 Abs. 1 KV hat der Bürgermeister einem Beschluss der Stadtvertretung zu widersprechen, sofern dieser geltendes Recht verletzt. Er kann einem Beschluss widersprechen, sofern er das Wohl der Gemeinde gefährdet. Hier liegt weder die eine noch die andere Voraussetzung vor. Zwar kann ein bisher nicht geregelter Ausschuss aufgrund einer fehlenden grundsätzlichen Regelung in der Hauptsatzung der Stadt Hagenow nicht allein durch einen Beschluss zur Bildung eines Ausschusses ins Leben gerufen werden. Vielmehr bedarf es mangels einer Regelung in der Hauptsatzung einer Änderungssatzung, die durch die Stadtvertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden muss. Sofern jedoch zunächst lediglich ein Beschluss ohne entsprechende Satzung gefasst wurde, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit dieses Beschlusses, sondern löst grundsätzlich den Auftrag an die Verwaltung aus, bis zur nächsten Sitzung eine entsprechende Änderungssatzung zur Bildung eines zeitweiligen Ausschusses in Umsetzung dieses Beschlusses vorzulegen. Sofern dann die Änderungssatzung beschlossen wurde, kann auf der gleichen Sitzung eine Wahl der Ausschussmitglieder erfolgen, ohne auf die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung warten zu müssen (§ 5 Abs. 2 Satz 8 KV). Im Übrigen kann sich die Verwendung des Begriffes „Untersuchungsausschuss“ nur auf die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses beziehen, wie auch aus der weiteren Begründung ersichtlich. Untersuchungsausschüsse im formellen Sinn mit Rechten nach der StPO, wie sie auf Landes- oder Bundesebene zulässig sind, sind auf kommunaler Ebene mangels Grundlage nicht denkbar. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Mitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden und damit ein Bestimmen von Personen durch Beschluss nicht zulässig ist. Da auch eine Wohlgefährdung der Stadt durch eine derartige Beschlussfassung zunächst nicht ersichtlich ist, sind maßgeblich Gründe für die Einlegung eines Widerspruchs nach § 33 Abs. 1 KV nicht erkennbar“. 

 

Abschließend kündigt der Stadtvertretervorsteher an, zur Vorbereitung der Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Hagenow Rücksprache mit der Verwaltung zu halten, die Änderungssatzung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtvertretung zu nehmen.

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.