20.06.2016 - 5.4 Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hofmann informiert, dass die Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer auf 50 € erhöht werden soll. Bei der Landtagswahl in diesem Jahrrden allerdings nur die gesetzlich festgelegten 21 € erstattet werden und die restlichen 29 € muss die Stadt selber tragen. r die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die bei der Wahl mithelfen, gibt es gar keine Erstattung. Herr Möller hofft, dass durch die Erhöhung unter anderem auch die Abiturienten darauf aufmerksam werden.

Herr Jensen hält es für sinnvoll es nach der Beschlussfassung der Stadtvertretung auch in den Hagenower Blättern vernünftig beworben wird.

Herr Mau äert die Idee, dass die Bürger angeschrieben werden müssen. Es muss rübergebracht werden, dass es eine Pflicht und eine Ehre für die Bürger ist. Es ist sinnvoll, bei einer Wahl mindestens 2 von 5 Mitarbeiter der Verwaltung einzusetzen. Herr Hofmann informiert, dass bei dem nächsten Wahlaufruf mehr auf das Ehrenamt hingewiesen wird.

Herr Mau merkt an, dass die Problembeschreibung geändert werden soll. Das Problem ist nicht die Aufwandentschädigung, sondern die Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu entlasten.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Mitglieder der Wahlorganisation erhalten eine Aufwandsentschädigung in

Höhe von 50€

 

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Abstimmungsergebnis:

 

5

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=58&TOLFDNR=1069&selfaction=print