25.03.2021 - 11 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verantwortlich: Stadtvertretervorsteher
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Hagenow
- Datum:
- Do., 25.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Stadtvertretung
- Bearbeiter:
- Christine Wiepcke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach Ansicht von Frau Dr. Meier gebe es keinen zwingenden Grund für die vorliegende Ergänzung unserer Hauptsatzung. Für alle Bereiche seien Fachausschüsse vorhanden, für den Bereich Finanzen seien der Finanzausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig. Zudem würden die Begriffe „Untersuchungsausschuss“ und „parlamentarische“ Aufsichtspflicht genannt, die laut Kommunalverfassung M-V nicht für die Gemeindevertretung zutreffen. Offensichtlich gehe es hier nur um die Erzeugung von medialem Interesse, der Verwaltung als Zielscheibe, insbesondere der Bürgermeister. Ihres Erachtens gehe es schlicht und einfach um Wahlkampf!
Herr Speßhardt stellt daraufhin folgenden Änderungsantrag:
Im vorliegenden Satzungsentwurf zur Änderung der Hauptsatzung sind die Begriffe „Untersuchungsausschuss“ und „parlamentarische“ zu streichen.
Herr Wodke, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, macht deutlich, dass der Ausschuss derzeit über keine freien Kapazitäten verfügt, um sich dieser Thematik, mit der der zeitweilige Ausschuss dann betraut sein werde, anzunehmen. Momentan befasse sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit dem Jahresabschluss 2017, obwohl der Ausschuss eigentlich schon bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 sein sollte.
Nach Meinung von Frau Kryzak sei die von Herrn Wodke genannte Begründung keineswegs nachvollziehbar. Es könne nicht sein, dass der Rechnungsprüfungsausschuss nicht in der Lage sei, die Aufgaben zu erfüllen, wir dafür zusätzlich einen Ausschuss bilden. Auch sei die Anzahl der Mitglieder im Ausschuss seinerzeit erhöht worden.
Herr Wodke gibt zu bedenken, dass derzeit noch nicht einmal die Zahlen für 2018 von der Verwaltung vorliegen. Es gehe also momentan nicht darum, ob der Ausschuss die Arbeit erledigen könne.
Herr Baalhorn verweist auf den § 36 (1) der Kommunalverfassung M-V, der besagt, dass die Gemeindevertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden kann.
Herr Speßhardt stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung.
Dem Änderungsantrag wird mehrheitlich entsprochen (14 Jastimmen, 5 Neinstimmen, 1 Stimmenthaltung).
Es folgt die Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag mit genannter Änderung zur Satzung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
105,7 kB
|