11.02.2021 - 8 Grundsatzbeschluss über die Nutzung von Sitzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Meier weist darauf hin, dass laut Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-Cov-2-Pandemie vier Varianten möglich sind, der vorliegende Beschlussvorschlag zwei Varianten beinhalte. Dass von diesen zwei Varianten nftig wenig Gebrauch gemacht werden muss, hoffe sie sehr. Ihrer Meinung nach würde es auch finanzielle Auswirkungen geben. Diese seien in der Beschlussvorlage mit nein vermerkt.

Stadtvertretervorsteher Herr Speßhardt verweist auf den Haushalt, in dem finanzielle Mittel für Gremiensitzungen eingestellt sind. Der vorliegende Grundsatzbeschluss ermögliche die Durchführung von Präsenzsitzungen. Damit werde gewährleistet, auch weiterhin Beschlüsse fassen zu können und für den Fall, dass keine Präsenz möglich ist, noch handlungsfähig zu sein.

Nach Mitteilung des Bürgermeisters habe man sich bewusst gegen Sitzungen in Videokonferenzformat entschieden, da es technisch sehr aufwendig sei, die Öffentlichkeit zu gewährleisten. Andererseits sei es auch schwierig sicherzustellen, dass wirklich die Person hinter dem Bildschirm sitze, die dazu berechtigt sei.

Herr Baalhorn macht deutlich, generell eine Abstimmung im Umlaufverfahren zu begrüßen, bei Anwendung dieses Verfahrens jedoch darauf zu achten sei, dass eine gewisse Form gewahrt werde. Im Bauausschuss sei vor kurzem das Thema Umlaufabstimmung angewendet worden, in dem die Bauausschussmitglieder gebeten wurden, eine E-Mail mit dem Inhalt „Ja, Nein, Enthaltung“ zu senden. So könne es nicht laufen. Ein Umlaufverfahren bedarf schon einer gewissen Form.

rgermeister Herr Möller bestätigt, dass bei einem Umlaufverfahren Formvorschriften einzuhalten seien. Bei der besagten Abstimmung im Umlaufverfahren habe man sich von den Bauausschussmitgliedern ein Votum zu dem Thema“ Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Abriss der Sporthalle auf dem Kietz“ einholen wollen. Hier habe es sich nicht um eine Beschlussfassung gehandelt.

Mit Bezug auf § 7 (Anlage 36) der Corona-Landesverordnung M-V erklärt Fachbereichsleiter Herr Hofmann, dass es jedem Sitzungsleiter obliegt, die Sitzung, in welcher Form auch immer, einzuberufen oder nicht einzuberufen. Die Anwendung des Umlaufverfahrens setze voraus, dass alle Stadtvertreter diesem Verfahren zustimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021, von nachfolgenden Sitzungs- und Beschlussverfahren Gebrauch zu machen:

 

Präsenzsitzungen, deren Öffentlichkeit durch eine Videoübertragung hergestellt wird

 

und

 

die Beschlussfassung im Umlaufverfahren.

 

Diese Regelungen gelten für Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

22

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=608&TOLFDNR=6279&selfaction=print