08.06.2021 - 4 Information der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 08.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Außerordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Wiese gibt folgende Informationen:
Straßen- und Tiefbaumaßnahmen
Ausbau der Dorfstraße in Scharbow
Wie aus der Presse zu entnehmen war, erfolgte am 27.05.2021 die Übergabe des 1. Bauabschnittes. Derzeit erfolgt die Abrechnung und die Förderantragstellung für den 2. Bauabschnitt ist in Vorbereitung.
Park-Ride/Bike –Platz Hagenow Land
Unter 8.2 gibt es zur Ausstattung einen separaten Tagesordnungspunkt.
Campus Kietz – Hort
Im nichtöffentichen Teil liegt eine Vergabe vor.
Campus Kietz - Europaschule
Im nichtöffenlichen Teil liegt eine Vergabe vor. Derzeit gibt es keinen neuen Sachstand zu verzeichnen. In der 29. KW wird mit den Erdarbeiten begonnen; der Zeitplan soll eingehalten werden. Mit der Stadtwerke Hagenow GmbH gibt es noch Abstimmungsbedarf zur Umverlegung von Leitungen und Baufeldfreimachung.
Barrierefreiheit Bahnhof Hagenow Land
Am 06.07.2021 um10.00 Uhr wird es einen Vororttermin mit der DB Station & Service geben, in dem Lösungsvarianten für den barrierefreien Zugang vorgelegt und besprochen werden sollen. Herr Wiese bittet darum, dass als Vertreter des Bauausschusses Herr Schlüter an dem Termin teilnimmt, denn auch bei vorherigen Treffen war Herr Schlüter dabei. Herr Schlüter bestätigt seine Teilnahme.
B-Plan Nr. 7 Hagenow Heide
Final wurde gestern, am 07.06.2021, die Beschlussvorlage zum Erschließungsvertrag in Abstimmung mit den Investoren auf den Weg gebracht. Um die Planung aus Sicht der Investoren und die Dringlichkeit deutlich zu machen, wurden Herr Glesmann, Geschäftsführer Creativ-Bau Bad Bramstedt GmbH und Herr Heiko Wolff, Geschäftsführer WESTA Straßen- und Tiefbau GmbH, kurzfristig eingeladen.
Für die Investoren wird ein Rederecht eingeräumt.
Herr Wiese erläutert zunächst anhand des bereits bekannten Planes die mögliche Bebauung und verkehrliche Erschließung. Dabei bekräftigt er nochmals, dass kein Änderungsverfahren durchgeführt werden soll und man sich an die Festsetzungen des B-Planes hält. Der als Anlage zum Erschließungsvertrag beigelegte Plan orientiert sich sehr nah an die damalige Planung. Gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Leirich aus Schwerin haben und sind die Investoren in Abstimmung zu einzelnen Details, z. B. Anordnung der Straßenbeleuchtung. Die Grundlage für die Beschlussfassung im Hauptausschuss am 14.06.2021 ist gegeben; dem Abschluss des Erschließungsvertrages steht nichts im Wege. Die Straßen werden nach Fertigstellung übernommen bis auf die Stichstraßen; diese werden als Miteigentums- anteil durch die zukünftigen Grundstückseigentümer erworben. Außerhalb des B-Planes gibt es ebenfalls noch Regelungsbedarf hinsichtlich der Anbindung Holunderweg/Ahornweg. Durch die Firma WESTA Straßen- und Tiefbau GmbH wurde ein Angebot zur Herstellung der Anbindung unterbreitet. Bestandteil des Erschließungsvertrages ist dieses nicht, da der Bereich außerhalb des B-Planes liegt.
Herr Baalhorn spricht die dargestellte doppelreihige Baumpflanzung an und teilt mit, dass, wie bereits in der letzten Sitzung angesprochen, diese als einreihige Pflanzung hergestellt werden sollte, um optisch eine Quartierwirkung zu erlangen. Des Weiteren wird nach der Verkehrsführung gefragt, gibt es Einbahnstraßenregelung oder Begegnungsverkehr?
Zur Problematik der doppelreihigen Baumpflanzung teilt Herr Wiese mit, dass es ein Problem mit der Entwässerungsanlage gab, war außerhalb des B-Planes geplant; es musste umgeplant werden, um in den Festsetzungen zu bleiben. Auch die Pflanzmaßnahmen müssen den Festsetzungen des B-Planes entsprechen. Herr Ruedel ergänzt die Ausführungen von Herrn Wiese dahingehend, dass die Straßenausbaubreite 5,00 m beträgt.
Herr Baalhorn übergibt das Wort an die Investoren.
Herr Wolff, Geschäftsführer WESTA Straßen- und Tiefbau GmbH, begrüßt die Anwesenden, stellt sich vor und erläutert kurz die Umsetzung des Projektes. Er teilt mit, dass bereits viele Nachfragen Bauwilliger eingegangen sind, es keine Bauträgerbindung gibt, alle Festsetzungen des B-Planes eingehalten werden und schnellstmöglich mit den Arbeiten begonnen werden soll.
Herr Glesmann, Geschäftsführer Creativ-Bau Bad Bramstedt GmbH, ergänzt, dass ein ähnliches Projekt in Ratzeburg umgesetzt wurde und es ganz wichtig ist, mit der Erschließung beginnen zu können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Erschließungsvertrag in der Hauptausschusssitzung am 14.06.2021 beschlossen und dann durch den Bürgermeister zeitnah unterschrieben wird. Es wird nochmals die Bereitschaft zur Pflanzung der Bäume bekundet, an welcher Stelle auch immer. Ebenso präzisiert Herr Glesmann, dass es für die 26 möglichen Grundstücke bislang 20 Nachfragen von Bauwilligen gibt, davon sind 18 Interessenten aus Hagenow. Die Grundstücksgrößen liegen ca. zwischen 580 – 750 m². Auch wird jeder Bauwillige darüber informiert, dass die Festsetzungen eingehalten werden müssen, die Beantragung einer Ausnahme bzw. Befreiung grundsätzlich möglich ist.
Herr Schlüter ist auch der Meinung, dass eine doppelreihige Planung von Bäumen nicht gut gewählt ist, siehe B-Plan Nr. 16. Es sollte durch die Verwaltung geprüft werden, ob es andere Flächen gibt, um das „Grün“ zu schaffen. Herr Wolff teilt mit, dass pro Baum 4 m² mit einem Umfang von 18 cm vorgesehen sind. Herr Glesmann ergänzt, dass die Pflanzung eine Festsetzung ist und umgesetzt werden muss. Herr Wiese bestätigt auf Nachfrage von Herrn Baalhorn die Aussage.
Herr Schlüter fragt, ob es eine fußläufige Verbindung in Richtung Sportplatz vom B-Pan aus gesehen gibt und ob die Planstraße „B“ mit Gehweg gebaut wird? Herr Wolff bejaht die Anfrage und zeigt am Plan die Verbindung zum Sportplatz und teilt weiter mit, dass die Herstellung der Planstraße mit Gehweg eine Vorgabe aus dem B-Plan ist. Herr Schlüter äußert, dass eine Mischverkehrsfläche die bessere Wahl wäre, denn es wird sehr eng und die Gehwegunterhaltung muss stetig durchgeführt werden. Herr Wolff erläutert anhand des Erschließungsplanes die Ausfürhung der Straße in einer Breite von 5,00 m, dann kommt der Gehweg und ein Grünstreifen. Herr Baalhorn äußert diesbezüglich, dass auch hier die Festsetzungen eingehalten werden müssen. Herr Schlüter stimmt zu; eine Änderung würde ein Verfahren nach sich ziehen. Bezüglich der Zufahrt während der Bauphase zum geplanten Baugebiet weist Herr Schlüter darauf hin, dass die Benutzung des Sportplatzweges ausgeschlossen werden muss. Herr Glesmann teilt mit, dass das Befahren des Sportplatzweges durch eine Begrenzung der zulässigen Tonnage verhindert werden könnte (7,5 t). Eine Prüfung muss erfolgen.
Herr Walter, M. fragt, ob die Anordnung der Grundstückszufahrten vorgegeben ist? Die Anfrage wird verneint.
Herr Baalhorn fragt nach der weiteren Vorgehensweise? Herr Wiese teilt dazu mit, dass nach Beschlussfassung des Erschließungsvertrages die Bürgschaften eingereicht werden können und dann der Bürgermeister mit den Investoren den Vertrag schließen kann.
Herr Glesmann äußert, dass die Bürgschaften bereit liegen. Die Bürgschaftssumme wird in einzelne Gewerke aufgeteilt, z. B. für Erdarbeiten, Beleuchtung etc., um jeweils nach Abnahme der Leisstung diese Teilsumme zurückzubekommen.
Herr Baalhorn bedankt sich bei Herrn Glesmann und Herrn Wolff für die Teilnahme und Ausführungen und beendet diesen Tagesordnungspunkt mit der Aussage, dass wir einem Baubeginn im Juli positiv entgegensehen.
Herr Glesmann und Herr Wolff verlassen die Sitzung um 18.40 Uhr.