18.11.2021 - 9.1 Brandschutzbedarfsplanung

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Wortprotokoll

In seinen einleitenden Worten macht der Bürgermeister zunächst deutlich, dass mit Beschluss des Landes M-V alle Gemeinden einen Brandschutzbedarfsplan (BSBP) aufstellen müssen, dieser Bedingung dafür sei, Fördermittel zu bekommen. Demzufolge habe die Verwaltung einen BSBP erarbeiten lassen, in dem Schutzziele definiert und diese  durch die Stadtvertretung zu beschließen seien. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises erfolge dann die Abnahme des BSBP. In einigen Gremien sei der BSBP bereits vorgestellt und darüber ausführlich diskutiert worden.

 

Bürgermeister Herr Möller erteilt Herrn Werner das Wort.

 

Herr Werner geht auf wesentliche Kernpunkte des BSBP ein, beginnend auf Seite 58 „Brandbekämpfung“.

In dieser Tabelle seien die kennzeichnenden Merkmale dargestellt, sowie der erforderliche technische Einsatzwert. Die ermittelte Eintreffzeit von jeweils 8 bis 10 Minuten sei zu korrigieren, hier neu aufzunehmen: jeweils 11 – 13 Minuten (+ 3 min.)

Bei der Bestimmung der Schutzziele sei darauf zu achten, dass diese nach entsprechenden Qualitätskriterien vorzunehmen sind. Die FFw gelte als leistungsfähig, wenn sie innerhalb von 10 Minuten in dem jeweiligen Schutzbereich eintreffen. Ein Problem für die Kam. der FFw stelle jedoch das Einbahnstraßensystem in Hagenow dar. Dadurch seien sehr weite Wege zurückzulegen. Hier könne eine Verbesserung nur erzielt werden, wenn in diesem Bereich entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Ein Zeitrahmen von 5 Jahren stehe zur Verfügung, um Zustände zu verbessern. Die Schutzziele würden sich nur auf die Eintreffzeit, die Mindeststärke und auf die Soll-Ausrüstung beziehen.

 

Herr Werner erläutert die Schutzziele „Brandereignis“ und „Technische Hilfeleistung“ (Seite 181 und Seite 182), die wie folgt definiert sind“:

 

Schutzziele Brandereignis:

Die Feuerwehr soll innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches nach Möglichkeit innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung, mit den erforderlichen 9 Funktionseinheiten und dem vorhandenen ELW 1, dem erforderlichen LF 20 und dem erforderlichen TLF 4000, in 80 % der Fälle, an der Einsatzstelle eintreffen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten.

Die zweite Einheit soll nach Möglichkeit innerhalb von 15 Minuten nach Alarmierung mit der vorhandenen DLK 23/12 und weiteren 6 Funktionseinheiten an der Einsatzstelle eintreffen.

 

Schutzziele Technische Hilfeleistung:

Die Feuerwehr soll innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches nach Möglichkeit innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung, mit den erforderlichen 9 Funktionseinheiten und dem erforderlichen LF 20 mit erweiterter Hilfeleistungsbeladung und dem vorhandenen RW 1, in 80 % der Fälle, an der Einsatzstelle eintreffen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten.

 

Wortmeldungen:

 

Herr Wodke erachtet die Erstellung eines Maßnahmenplanes für unbedingt notwendig, wenn die Schutzziele nicht erreicht werden können.

Nach Auskunft von Herrn Werner wäre dann ein Maßnahmenplan in einer Beschlussvorlage zu formulieren, für deren Umsetzung ein Zeitrahmen von 5 Jahren gegeben ist.

 

Frau Benzien sieht die Erarbeitung eines Maßnahmenplanes ebenfalls für unumgänglich. Auf den Seiten 71/72 des BSBP sei ersichtlich, dass wir Bedarf haben. So stelle sich auch die Löschwassersituation problematisch dar. Demzufolge wäre es sehr wichtig, vollfunktionsfähige Hydranten zu haben.

 

Dass im Stadtkern die Löschwasserverhältnisse in Ordnung sind, es vordergründig um die Außenbereiche geht, unterstreicht Herr Werner. Hier müsse dann nach Alternativen gesucht werden.

 

Nach den Worten des Wehrleiters Herrn Wiepcke schaffe es die Feuerwehr nicht, mit ausreichend Funktionseinheiten in den Ortsteilen zu sein und sei daher nicht in der Lage, rechtzeitig die Löschwasserversorgung aufzubauen. Es gebe zwei kritische Punkte im Gemeindegebiet, wo Probleme mit dem Löschwasser auftreten, im Ortsteil Zapel und im Ortsteil Scharbow. Gemeinsam mit dem Bürgermeister werde versucht, über die Landesmaßnahme „Wasser marsch“ Fördermittel zu bekommen, um in diesen Ortsteilen zwei Bohrbrunnen bauen zu lassen.

 

Eingehend auf das Schutzziel „Brandereignis“ stellt sich für Herrn Baalhorn die Frage, ob mit Öffnung der Straße Am Prahmer Berg (Poller) die Kameraden der Feuerwehr dann 3 Minuten schneller am Einsatzort eintreffen würden!

 

Diese Maßnahme wäre nach Aussage vom Wehrleiter ein Ansatzpunkt, um die Zeiten nach unten zu korrigieren. Allein mit der Öffnung der Straße Am Prahmer Berg werde man die Schutzziele jedoch nicht erreichen. Ein Problem sei auch das hohe Verkehrsaufkommen in den Morgenstunden sowie am Nachmittag (Feierabendverkehr – z.B. Feldstraße kein Durchkommen).

 

Dass zu diesen Zeiten in der Feldstraße eine sehr hohe Verkehrsdichte herrscht, bestätigt Herr Baalhorn. Er kündigt an, dass das Verkehrsproblem ein Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr sein wird, da wir verkehrstechnisch dringend Lösungen finden müssen.

 

Für Herrn Jessel ist das Personal der Schlüssel zur Erreichung und Umsetzung der Schutzziele. Da, wo es möglich ist, sollte die Verwaltung Einfluss nehmen und dafür sorgen, dass bevorzugt Mitglieder der FFw eingestellt werden.

 

Nach Meinung von Herrn Wodke müsse man sich darüber verständigen, was beim Personalentwicklungskonzept, beim Löschwasserkonzept und beim Verkehrswegekonzept kurzfristig realisiert werden kann bzw. mittelfristig umsetzbar ist, um die Schutzziele zu erreichen. Sein Appell an die Verwaltung ist, dass das Personalentwicklungskonzept entsprechend überprüft und dann auch so umgesetzt werde.

 

Herr Palletschek wirft der Verwaltung vor, über Jahre versäumt zu haben, bei Stellenausschreibungen Mitglieder der FFw – bei gleichem Anforderungsprofil – zu  berücksichtigen.

Wir sollten auch eine zweite Stelle schaffen, neben dem Gerätewart, die dann  Verwaltungsaufgaben mit erledigen könnte. Bedingung sollte dann sein, dass diese zweite Stelle mit einem Zugführer besetzt wird. Zudem sollte der Bürgermeister beauftragt werden, mit den Feuerwehren in der Region Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam Brandschutzziele verbessern zu können. Zielstellung müsse sein, dass das Innenministerium die Voraussetzungen für eine bessere Ausstattung der Feuerwehren schafft.

Bei Neueinstellungen, auch in der Stadtverwaltung, sollte in der Stellenausschreibung der Passus aufgenommen werden, dass 5 % der Tätigkeiten für den Bereich Feuerwehr zu leisten sind, so dass sie verpflichtet werden, für diesen Bereich Aufgaben zu erledigen.

 

Auf Anfragen von Herrn Speßhardt zum zeitlichen Rahmen für die Festlegung der Schutzziele teilt der Bürgermeister mit, dass diese eigentlich schon hätten festgelegt sein müssen, der BSBP vorzulegen ist, um überhaupt Fördermittel zu bekommen.

 

Nach Ansicht von Herrn Speßhardt könne man die Schutzziele doch nur festlegen und bestimmen, wenn die Stadtvertretung gleichzeitig einen Maßnahmenkatalog beschließt.

 

Frau Benzien fragt sich, warum die Stadtvertretung den BSBP erst 2021 zur Beratung und Beschlussfassung der Schutzziele bekommen hat und nicht schon vor drei Jahren! Auch die Forderungen, die von Herrn Palletschek genannt worden sind, habe ihre Fraktion bereits seit Jahren angesprochen. Es müsse jetzt konkret gesagt werden, was an Maßnahmen umgesetzt werden kann, um diese Ziele festzulegen. Ihre Fraktion habe gemeinsam mit der SPD-Fraktion bereits einen Antrag vorbereitet. Wenn es gewünscht werde, könne dieser ergänzende Antrag auch mit eingebracht werden.

Herr Jessel weist darauf hin, dass wir heute keine Beschlussvorlage vorliegen haben. Zur Beschlussfassung der Schutzziele sollten wir einen Maßnahmenkatalog festlegen, an deren Erarbeitung in erster Linie die Verwaltung und die Wehrleitung mitwirken. Ohne einen vollumfänglichen, finanziell abgesicherten Maßnahmenplan werde er keine Schutzziele beschließen.

 

Den Ausführungen von Herrn Jessel beipflichtend unterstreicht Herr Wodke nochmals die Notwendigkeit, die angesprochenen Konzepte entsprechend anzupassen (Personal, Finanzierung, Technik u.a.), um zu sehen, was an Maßnahmen kurzfristig, mittelfristig und langfristig umzusetzen ist. Mit den damit verbundenen vielfältigen Aufgaben müsse sofort begonnen werden.

 

Bürgermeister Herr Möller erklärt, dass die Verwaltung 2018 mit dem Prozess der Brandschutzbedarfsplanung begonnen hat, im vergangenen Jahr aufgrund von Corona jedoch kaum Gremiensitzungen stattgefunden haben.

Zur Thematik – Stellenausschreibungen – verweist der Bürgermeister auf Gesetze/Vorschriften, die einzuhalten sind. Sollte die Stadtvertretung eine zweite Stelle für die Feuerwehr im Stellenplan beschließen, werde diese ausgeschrieben und dann auch besetzt. Die Stelle eines hauptamtlichen Wehrführers gebe das Brandschutzgesetzt so nicht her. Dass ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werden muss, sehe er auch als notwendig an.

 

Frau Kryzak unterbreitet den Vorschlag, den Ausschuss für Umwelt, Energie und Ordnung mit der Erarbeitung des Maßnahmenkataloges zu beauftragen. Mitglieder aus allen Fraktionen sowie aus der Verwaltung seien in diesem Ausschuss vertreten. Der Maßnahmenkatalog könne durch die Stadtvertretung dann nachträglich beschlossen werden.

 

Herr Werner gibt den Hinweis, dass mit Beschlussfassung der Schutzziele nicht sofort der Maßnahmenkatalog vorliegen muss, hier auch ein Ausschuss für Brandschutz – über die Fraktionen - gebildet werden kann.

 

Dass es nicht die Aufgabe des Umweltausschusses ist, einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, hier eindeutig die Verwaltung federführend sein muss, betont Herr Baalhorn mit Bezug auf den Vorschlag von Frau Kryzak.

Sein Vorschlag wäre, den Maßnahmenkatalog bis zum 31.01.2022 vorzulegen.

 

Auch für Frau Welzel steht außer Frage, dass wir einen Maßnahmenkatalog benötigen. Die Erarbeitung sei jedoch nicht nur die Aufgabe der SPD und der CDU-Fraktion, sondern von uns allen. Sie teile auch nicht die Meinung, dass nur die Verwaltung damit beauftragt werden muss. Der Maßnahmenplan sollte gemeinsam, auch mit der Wehrleitung, erarbeitet und der Stadtvertretung in der Dezembersitzung vorgelegt werden.

 

Wehrleiter Herr Wiepcke gibt nochmals eindringlich zu Bedenken, dass Fördermittel nur dann bereitgestellt werden, wenn auch die Schutzziele beschlossen sind. Das Model „Wasser marsch“ laufe Ende des Monats aus. Die Feuerwehr sei auch gerne bereit, Unterstützung zu geben.

 

Für eine Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 16. Dezember spricht sich Herr Jessel aus.

Er sieht eindeutig die Verwaltung, sprich den Bürgermeister in der Pflicht, die Schutzziele/ den Maßnahmenkatalog vorzubereiten.

 

Da die Schutzziele Voraussetzung dafür sind, Fördermittel zu bekommen, fragt Frau Dr. Meier an, was uns daran hindert, diese festzulegen!

 

Nach Auskunft des Bürgermeisters sei bewusst keine Beschlussvorlage vorgelegt worden, da diese in der heutigen Sitzung gemeinsam vorbereitet werden sollte.

 

Stadtvertretervorsteher Herr Speßhardt teilt mit, heute keinen Beschluss aufzurufen. Eine Dringlichkeit an sich sei zwar gegeben, jedoch keine Dringlichkeit laut Kommunalverfassung. Es seien heute sehr viele Argumente genannt worden, die im Vorfeld dann auch noch einmal ausgetauscht werden sollten.

Daher sein Vorschlag: Die Verwaltung reicht bis zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung im Dezember eine Beschlussvorlage ein, die die Schutzziele beinhaltet sowie den Zusatz, dass der Maßnahmenkatalog in Bearbeitung ist und bis Ende Januar 2022 vorgelegt wird.

 

Herr Speßhardt stellt die weitere Verfahrensweise zur Abstimmung:

 

Die Verwaltung legt zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung am 16. Dezember 2021 eine Beschlussvorlage vor, in der die Schutzziele genannt sind und der Zusatz aufgeführt ist, dass der Maßnahmenkatalog erarbeitet wird.

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

1

1

 

Stadtvertretervorsteher Herr Speßhardt dankt Herrn Werner für seine Ausführungen.

Abschließend weist der Stadtvertretervorsteher auf die von Herrn Kaminski  eingereichten Anfragen zum BSBP hin, die durch die Verwaltung schriftlich zu beantworten sind.