30.09.2021 - 9 Anfragen der Ausschussmitglieder

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Wortprotokoll

Herr Wodke erfragt, ob es einen Schadenersatz für die Umleitung der B321 über den Ortsteil Viez für die entstandenen Schäden an den Straßen geben wird. Herr Hofmann erklärt, dass der Straßenbaulastträger für die B321 für die entstandenen Schäden an den Umleitungsstrecken verantwortlich ist und dieser die Schäden beheben muss. Eine Ausgleichszahlung wird nicht stattfinden.