29.11.2021 - 6.6 Beschluss zu § 49 KV Leistung von freiwilligen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hochgesandt erläutert die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, Aufwendungen und Auszahlungen für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in dem Umfang leisten, der unaufschiebbar ist, um bestehende Aufgaben fortzuführen. Dieses soll auch für unaufschiebbare Einzelinvestitionen im freiwilligen Bereich bis maximal 25.000,00 Euro je Einzelfall gelten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=647&TOLFDNR=1000772&selfaction=print