29.11.2021 - 6.6 Beschluss zu § 49 KV Leistung von freiwilligen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 29.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Roland Hochgesandt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, Aufwendungen und Auszahlungen für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in dem Umfang leisten, der unaufschiebbar ist, um bestehende Aufgaben fortzuführen. Dieses soll auch für unaufschiebbare Einzelinvestitionen im freiwilligen Bereich bis maximal 25.000,00 Euro je Einzelfall gelten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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194,9 kB
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