Es wird der Änderungsantrag zur Tagesordnung gestellt, den Punkt 5.1. Verfahrensregeln zur Werbung in Wahlkampfzeiten zu streichen. Vorschläge zur Wahlwerbung sollen schriftlich bis zur nächsten Sitzung am 11.10. 2021 eingereicht und bis zur kommenden Bürgermeisterwahl wirksam werden.