12.09.2016 - 5.1 Bericht der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkrei...

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Wortprotokoll

Frau Markmann von der Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim stellt anhand einer Präsentation die aktuelle Haushaltssituation der Stadt Hagenow dar (Präsentation ist als Anlage beigefügt).

Bei der anschließenden Diskussion möchte Herr Opitz wissen, wie es sein kann, dass bei der Entscheidung zu der Haushaltssatzung der Stadt Hagenow für das Haushaltsjahr 2016 Anordnungen erteilt und später wieder aufgelockert wurden. Frau Markmann erläutert, dass eine Anordnung getroffen wurde, dass die Stadt Hagenow haushaltswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die mindestens zu einer Reduzierung des Finanzhaushalt ausgewiesenen Defizits im laufenden Bereich führen. Die Anordnung sollte mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre durch den Bürgermeister durchgesetzt werden. Durch die Mitteilung, dass die Stadt Hagenow im Haushaltsjahr 2016 höhere Gewerbesteuereinzahlungen erwartet, kann der Ausgleich in 2016 dargestellt werden und somit muss keine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen werden. Für die Folgejahre wird weiterhin an der Anordnung festgehalten. Bis zum 30.09.2016 muss die Stadt Hagenow über den Stand der Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer berichten.

Außerdem bittet Herr Opitz um Stellungnahme zu der Aussage von Frau Markmann, dass laut Verwaltungsvorschrift vom Ministerium für Inneres und Sport M-V der Haushaltsausgleich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes dargestellt werden muss. Teilweise die Vorschrift aber schon gelockert wurde, dass eine Darstellung des Haushaltsausgleiches bis zu 10 Jahre auch noch als angemessen gilt. Frau Markmann erklärt, dass es im Ermessen der Rechtsaufsichtsbehörde liegt, ob eine Zustimmung der Darstellung des Haushaltsausgleiches im Haushaltssicherungs- konzept über den Finanzplanungszeitraum hinaus möglich ist. Die Entscheidung hängt von der Qualität des Haushaltssicherungskonzeptes und von den einzelnen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ab.

Herr Jensen stellt die Frage, ob die Entscheidung zu den Haushaltssatzungen intensiver bearbeitet werden, da die Haushaltsgenehmigung des Jahres 2016 deutlich länger ausgefallen ist, wie in den Vorjahren. Frau Markmann teilt mit, dass die Haushaltsgenehmigungen in den Vorjahren genauso intensiv bearbeitet wurden. Es ist aber anzumerken, dass sich selbst die Kommunalaufsicht von Jahr zu Jahr weiterentwickelt. Ein großer Teil der Haushaltsgenehmigung besteht aus allgemeinen Hinweisen.

Des Weiteren bittet Herr Jensen um Ausführungen zu der Aussage in der Haushaltsgenehmigung des Jahres 2016, dass die Nachbesetzung freier und frei werdender Stellen und Stellenanteile nur aus dem vorhandenen Personalbestand zu erfolgen hat. Frau Markmann antwortet, dass diese Auflage ein weiteres Steuerungsinstrument der Rechtsaufsichtsbehörde bei nichtausgeglichenen Haushalten sei. Die erteilte Auflage soll die Konsolidierungsbemühungen der Kommune unterstützen und eine personalkostenbegrenzende Bewirtschaftung der Stellen befördern.

Herr Wodke fragt, ob es Kennzahlenvergleiche oder ähnliche Vergleiche von anderen Kommunen in der Größenordnung von Hagenow gibt, die dem Controlling weiterhelfen. Frau Markmann äert, dass Ihrer Meinung nach ein Kennzahlenvergleich vom Städte- und Gemeindetag M-V im Aufbau sei. Sie möchte sich informieren und gegebenenfalls die Unterlagen an die Stadt Hagenow weiterleiten.

Herr Mau macht darauf aufmerksam, dass die Haushaltskonsolidierungs- bemühungen so groß sein müssen, dass der Hausausgleich zum Ende des Finanzplanungszeitraumes wieder gegeben ist. Es dürfen als Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen nicht nur die Erträge und Einzahlungen erhöht werden, es muss auch eine kritische Überprüfung der Aufwendungen und Auszahlungen erfolgen. Frau Markmann macht auf den § 17 a der GemHVO-Doppik aufmerksam, wo im Prinzip eine Rangfolge dargestellt ist, was für Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde eingeschränkt, gefährdet oder weggefallen ist. Dabei sind zuerst die Notwendigkeit und der Umfang der Aufwendungen und Auszahlungen im pflichtigen Aufgabenbereich, dann die Angemessenheit von Aufwendungen und Auszahlungen im freiwilligen Aufgabenbereich und schlussendlich die Möglichkeiten zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen zu prüfen.

Herr Jensen erkundigt sich, bis wann das Haushaltssicherungskonzept bei der Kommunalaufsicht vorliegen muss. Frau Markmann teilt mit, dass das Haushaltssicherungskonzept spätestens mit dem Haushaltsplan 2017 eingereicht werden muss, sobald Fehlbeträge ausgewiesen werden.

Darüber hinaus möchte Herr Jensen wissen, wie die Kommunalaufsicht reagiert, wenn die Stadt Hagenow die Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer bis zum 30.09.2016 nicht nachweisen kann. Frau Markmann schildert, dass bei Nichterreichung der geplanten Mehreinzahlungen weiter an der Anordnung zum Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre festgehalten wird. Herr Hochgesandt fügt hinzu, dass die zu erwartenden Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer wohl nicht eintreten werden. Es wurden aber andere Deckungsquellen gefunden. Diese werden bis zum Berichtstermin der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt. Herr Wodke bittet um Bereitstellung des Schreibens an die Finanzausschussmitglieder.

Herr Wrankmore fragt, ob zu erwarten ist, dass sich die durchschnittlichen Hebesätze bei den Realsteuern der kreisangehörigen Gemeinden deutlich erhöhen und somit ein Erfordernis besteht, eine erneute Anpassung der Hebesätze bereits im Haushaltsjahr 2017 vorzunehmen, damit man nicht unter dem Landesdurchschnitt liegt. Frau Markmann unterrichtet, dass Sie zu den prognostizierten Nivellierungshebesätzen für 2017 noch nichts Genaues sagen kann. Diese werden aber demnächst mit dem Orientierungsdatenerlass vom Ministerium für Inneres und Sport M-V bekanntgegeben. Herr Hochgesandt ergänzt, je dichter man am Landesdurchschnitt heran kommt, umso geringer fallen die Erträge im Finanzausgleich aus.

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