29.09.2016 - 13 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

1.Für das Gebiet der Gemarkung Hagenow, Flur 35, Flurstücke 36/1 und 36/3

beschließt die Stadtvertretung der Stadt Hagenow nach § 2 Abs. 1 BauGB den

Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ aufzustellen. 

2.Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im Übersichtsplan (Anlage) dargestellt und

liegt in Hagenow zwischen der Sudenhofer Straße (K 22) und der Kilometerkaserne.

3.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der

Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

24

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage