18.10.2016 - 5 Einwohnerfragestunde

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Näth verliest zu Beginn der Einwohnerfragestunde ein Schreiben vom anwesenden Herrn Dietrich und seiner Frau aus Scharbow. In diesem Schreiben geht es um ein Baubegehren auf dem Grundstück in Scharbow, Dorfstraße 55.

Herr Näth bittet die Bauausschussmitglieder um Zustimmung, dass Herr Dietrich sein Problem vortragen kann? Die Bauausschussmitglieder entsprechen der Bitte.

Herr Dietrich stellt sich kurz vor und erläutert die Problematik dahingehend, dass er geplant hat, auf seinem Grundstück in Scharbow, Bilder werden gezeigt, auf das Nebengebäude eine Etage draufzusetzen und dann zum Wohnen nutzen möchte. Kosten würden auf die Stadt nicht zukommen. Vom Landkreis Ludwigslust-Parchim ist dieses Baubegehren abgelehnt worden mit der Begründung, dass das Grundstück im Außenbereich liegt und nicht Bestandteil der Abrundungssatzung Scharbow ist.

Herr Jessel ergänzt, dass Herr Dietrich bereits den alten 6-WE-Block saniert hat und das Nebengebäude dazugehörig ist. Herr Dietrich teilt mit, dass er selbst mit seiner Frau in diesem 6-WE-Block wohnt, Anfang des Jahres Nachwuchs bekommt und die Wohnung dann zu klein ist. So entstand die Idee, das Nebengebäude aufzustocken und Wohnraum zu schaffen.

Herr Wiese erläutert den Sachstand aus Sicht des Baurechts und stellt dar, dass nur über die Bauleitplanung versucht werden kann, Baurecht zu schaffen, ohne dass es zu einer Gefälligkeitsplanung kommt. Eine Lösung des Problems ist einerseits die Änderung bzw. Erweiterung der Abrundungssatzung, wobei dies keine Sicherheit für eine spätere Bebaubarkeit darstellt, weil eine Nebennutzung zur Hauptnutzung werden soll; alternativ wäre ein - Vorhabenbezogener Bebauungsplan glich.

Herr Schlüter: Dann wäre ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan die bessere Variante und hat, den Ausführungen von Herrn Wiese nach, mehr Aussicht auf Erfolg.

Herr Wiese: Zeitlich gesehen gibt es zwischen Aufstellung B-Plan bzw. Erweiterung Abrundungssatzung keinen Unterschied; das Bauleitplanverfahren muss ohnehin durchgeführt werden.

Herr Näth: Für den Vorhabenbezogenen B-Plan muss der Eigentümer die Kosten tragen.

Herr Möller, BM: Die rechtlichen Belange sind dennoch abzustimmen.

Herr Wiese: Es wird ein Gespräch mit dem Landkreis erforderlich werden.

 

Die noch anwesenden Gäste verlassen die Sitzung um 19.25 Uhr.