01.10.2015 - 9 Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Hagenow...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschlussvorschlag:

1. Gemäß § 6 Abs. 6 BauGB ist der Flächennutzungsplan unter Einbeziehung der 1., 2. und 3. Änderung neu bekannt zu machen. -Neufassung nach der 3. Änderung. Die Stadtvertretung beschließt die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planunterlage gemäß § 6 Abs. 6 BauGB ortsüblich neu bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

22

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage